EU-Parlament und Rat müssen Folgeabschätzung der drohenden Verwässerung beauftragen

AbL zur GAP

Gesten ist ein Gutachten des Juristischen Dienstes des Europaparlaments bekannt geworden, wonach die vorgeschlagene Aufweichung der GAP, trotz fehlender Folgenabschätzung, juristisch nicht zu beanstanden sei. Das Gutachten macht überdies gleichwohl auch deutlich, dass das Europäische Parlament und der Rat in der Verantwortung stehen, einer Verschiebung politischer Prioritäten, die zu einer Fehlentwicklung führen, Einhalt zu gebieten. Und: dass sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat die Möglichkeit besitzen, selbst eine Folgenabschätzung zu beauftragen, auch wenn diese von der Europäische Kommission bislang nicht vorgesehen ist.

Der Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) macht in einer noch unveröffentlichten Stellungnahme zur geplanten „Vereinfachung“ der GAP unterdessen deutlich, dass das größte Problem der Landwirte die ungerechte Verteilung der Gelder in den Wertschöpfungsketten ist, welches durch den aktuellen Vorschlag der Kommission gleichwohl weder angesprochen noch gelöst wird. Er betont zudem, dass Umwelt- und Sozialstandards kein Ballast sind, sondern notwendiger Teil langfristig tragfähiger Lösungen. Nicht zuletzt spricht er sich dafür aus, das Budget der Öko-Regelungen anzuheben.

Ottmar Ilchmann, Sprecher für Agrarpolitik der AbL kommentiert:

„Die Tragweite der drohenden Verwässerung sozialer- und ökologischer Standards in der GAP ist gewaltig und das Tempo ihrer Umsetzung in höchstem Maße unangemessen. Auch wenn das Gutachten des Juristischen Dienstes diesem Vorgehen offenbar keinen rechtlichen Riegel vorschiebt, ist das Gutachten ein Auftrag an die politisch Verantwortlichen im Europäischen Parlament und Rat sich über die Folgenden ihrer anstehenden Entscheidungen im Klaren zu sein und diese durch die Beauftragung einer wissenschaftlichen Folgenabschätzung auch langfristig und solide abzusichern. Dies gilt vor dem Hintergrund der klaren Aussage des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dass die Europäische Kommission mit ihrem Vorschlag am Kern der Probleme der Bäuerinnen und Bauern vorbei geht, umso mehr“.

19.04.2024