DMK zahlt Bauern 20 Cent unter freiem Markt

AbL warnt vor voreiligen und zu niedrigen Abschlüssen der Molkereien mit Handel

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) macht darauf aufmerksam, dass die größte deutsche Molkerei, das Deutsche Milchkontor (DMK), derzeit 20 Cent weniger pro Liter Milch an die eigenen Bauern zahle, als Rohmilch am freien Markt mittlerweile gehandelt werde. Nach neuesten Zahlen der EU-Kommission ist der Preis für Rohmilch am so genannten „Spotmarkt“ in den benachbarten Niederlanden jetzt (09.09.2016) auf 42 Cent je Kilogramm Rohmilch gestiegen.[1] Damit ist ein Stand wie zuletzt im Januar 2014 erreicht worden. Der Molkereikonzern DMK zahle seinen Milcherzeugern dagegen gerade rückwirkend für September 22,2 Cent je Kilogramm Milch im Grundpreis aus. Für Oktober seien 25,2 Cent/kg angekündigt, was immer noch 15 Cent unter dem aktuellen Spotmarkpreis liege. „Angesichts dieses erheblichen Rückstands im Auszahlungspreis darf das DMK mit den Handelsketten jetzt nicht voreilige und vor allem zu niedrige Verkaufspreise für Trinkmilch und andere Milchprodukte abschließen. Richtschnur für die Preise muss das Niveau von Anfang 2014 sein“, forderte Ottmar Ilchmann, stellvertretender AbL-Vorsitzender. Es sei wichtig, dass die verschiedenen positiven Signale in Teilbereichen des Milchmarktes sich nun auch für die Bauern in deutlich höheren Erzeugerpreisen ausdrückten. „Bessere Abschlüsse müssen her, und jeder erlöste Cent muss direkt an die Bauern ausgezahlt werden“, fordert Ilchmann. „Auf den Höfen ist die Milchkrise noch nicht vorbei. Die Schulden, die in den letzten über zwei Jahren aufgelaufen sind, können wir nicht durch gute Prognosen abbezahlen, sondern nur über faire Preise für gute Milch“, so Ilchmann weiter. Laut AbL lägen auch die Auszahlungspreise einiger anderer Genossenschaftsmolkereien auf einem ähnlich niedrigen Niveau. Doch komme dem Preis des DMK komme aber aufgrund dessen Größe besondere Bedeutung zu. Andere Molkereien orientierten sich an dem DMK-Preis, was nicht zuletzt auch vom Bundeskartellamt kritisiert werde. Ebenfalls erinnert die AbL an die Kartellamtskritik daran, dass die Milcherzeuger aufgrund der zweijährigen Kündigungsfrist und der vollen Andienungspflicht an die DMK-Genossenschaft kaum Möglichkeiten hätten, selbständig auf bessere Verwertungsmöglichkeiten für die Milch zu reagieren.
11.10.2016