Biogas: Fortschritte im EEG sind zu klein

AbL: Bevorzugung von Großanlagen verschärft Probleme, lässt Potenziale ungenutzt

Anlässlich der heute beginnenden Beratungen im Bundestag zur geplanten Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erkennt die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) gewisse Fortschritte im Gesetzentwurf der Bundesregierung an. „Die Fortschritte sind aber zu klein.Es bleibt immer noch eine deutliche Bevorzugung großer Biogas-Anlagen. Damit werden sowohl die Flächenkonkurrenz für bäuerliche Betriebe als auch dieProbleme der zunehmenden Vermaisung der Landschaften sowie der zunehmendenStraßen-Transporte von Rohstoffen und Gärresten noch anwachsen“, warnt Bernd Voß, Biogas-Experte und Mitglied im Bundesvorstand der AbL. Die bisherige starke Kritik an den ursprünglichen Gesetzentwürfen habe erste Spuren hinterlassen, was die AbL anerkenne. „Die Bundesregierung hat die Forderung aufgegriffen, eine Staffel mit einer höheren Vergütung für kleinere Anlagengrößen einzuführen. Sie schlägt nun immerhin eine Staffelbei 75 kW Leistung vor, das geht in die richtige Richtung. Allerdings willsie diese Staffel außerhalb der sonstigen Systematik der Vergütungen im EEG einführen, was ihre positive Wirkung u.a. für die Technikentwicklung schmälert und außerdem diese Sonderstaffel im weiteren Gesetzgebungsprozessangreifbar macht“, so Voß. Scharf kritisiert die AbL, dass die Abstaffelung bei großen Anlagen zuschwach ausfällt. „Dass die Bundesregierung nun die Erhöhung derRohstoffvergütung für sehr große Anlagen zwischen 500 und 5.000 kW von dengeplanten 2 Cent nur um 1 Cent etwas zurücknimmt, ist unzureichend. So bleibt es bei der Übervorteilung der Großanlagen gegenüber kleineren Anlagenund auch gegenüber der Flächennutzung in Tierhaltungsbetrieben. Die schon heute in vielen Regionen vorhandenen Probleme werden noch zunehmen“, sagt Voß voraus. Ein wesentlicher Vorteil der Energiegewinnung aus Biogas im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien liegt laut AbL in der Speicher-Fähigkeit,womit auf Schwankungen im Strombedarf reagiert werden kann. „Die Einführung einer Kapazitätsprämie für Anlagen, die regelbare Energie bereitstellen, istpositiv. Unverständlich aber ist, warum dieser Anreiz nur für Großanlagenund nur für Neuanlagen gewährt werden soll. Auch damit bleiben wiederum Energie- und Klimaschutz-Potenziale ungenutzt. Auch hier muss der Bundestagnacharbeiten“, fordert Voß. Die Stellungnahme der AbL zur EEG-Novelle finden Sie hier:
08.06.2011
Von: Pressemitteilung
Dateien:
AbL-Position_EEG-Verg%C3%BCtung_Biogas_-_2011-06-06_01.pdf