Freie Listen haben Beschwerden gegen die Zurückweisung durch den Wahlausschuss der SVLFG eingelegt

Bestellung von DBV-Mitarbeitern als Beisitzer des Beschwerdewahlausschusses wird abgelehnt

Die beiden Freien Listen, die zur Sozialwahl 2017 in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) antreten, zeigen sich von der Zurückweisung durch den Wahlausschuss der SVLFG vom 05.01.2017 unbeeindruckt. Die Listenvertreter der beiden Freien Listen haben Beschwerden beim zuständigen Bundeswahlausschuss eingereicht. Über die Beschwerden wird voraussichtlich Anfang Februar entschieden. „Der Beschluss, unsere Freie Liste nicht zuzulassen, ist inhaltlich und rechtlich unhaltbar. Der Wahlausschuss geht von falschen Tatsachenbehauptungen aus und argumentiert ins Blaue hinein“, fasst Heinrich Eickmeyer seine Beschwerde zusammen. Er ist Listenvertreter der Freien Liste Eickmeyer, Habben, Schmid, Behring, Michel, die für die Gruppe der Selbständigen ohne familienfremde Arbeitskräfte antritt und von rund 2.000 Bauern und Bäuerinnen, Waldbauern, Imkern und Gärtnern mit Unterschrift unterstützt worden ist. „Der Wahlausschuss behauptet einfach, unsere Freie Liste sei keine freie Liste, sondern eine Verbandsliste, und könne daher nicht als freie Liste zugelassen werden. Die Argumentation ist hanebüchen. Der Wahlausschuss beschneidet damit unser freies Wahlrecht“, ergänzt Eickmeyer. „Offenbar wollen die Vertreter des Bauernverbands im Wahlausschuss und in der Spitze der SVLFG unbedingt verhindern, dass unsere Freie Liste von Wahlberechtigten aus allen Teilen Deutschlands zur Wahl antreten kann. Damit dürfen sie nicht durchkommen. Was Recht ist muss auch in der SVLFG Recht bleiben“, fordert Eickmeyer. Er ist auch Sprecher des Arbeitskreises zur Abschaffung der Hofabgabeklausel. Das Bundesverfassungsgericht hat gerade Klagen von Mitgliedern dieses Arbeitskreises zur Bearbeitung aufgerufen. Auch Ulrich Jasper, Listenvertreter der zweiten freien Liste, die für die Gruppe der Arbeitgeber mit 888 gültigen Unterstützer-Unterschriften eingereicht worden ist, hat Beschwerden eingereicht. Auch dieser Freien Liste Mann, Hirsch, Koch, Bunsen, von Woellwarth hat der Wahlausschuss der SVLFG am 05.01.2017 die Zulassung zur Sozialwahl 2017 verwehrt. „Im ersten Teil ist die Begründung dieses Beschlusses deckungsgleich mit derjenigen in der Ablehnung der Freien Liste Eickmeyer u.a. Die Gründe tragen auch bei uns nicht“, zeigt sich Jasper zuversichtlich. „Der Wahlausschuss führt gegen uns noch zwei weitere Ablehnungsgründe an, die aber auf ihn selbst zurückfallen. Zum einen hat der Wahlausschuss der SVLFG das Unterschriftenquorum falsch festgesetzt, weil er dabei unzulässiger Weise die Saisonarbeitskräfte als Versicherte mitgezählt hat. Sie dürfen aber nicht mitgezählt werden, schon weil zum Stichtag 31.12.2015 keine Saison war“, erläutert Jasper, der auch Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ist. Zum anderen behaupte der Wahlausschuss, dass diese Freie Liste gegen den Grundsatz der Gegnerfreiheit verstoße, weil ein Kandidat der Liste gleichzeitig Mitglied im Vorstand eines Verbandes sei, der eine Liste für die Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte eingereicht habe. „Diese Auslegung des Wahlausschusses widerspricht der Rechtsprechung. Wenn sie zutreffend wäre, würden sämtliche vom Bauernverband in den Wahlausschuss nominierten Mitglieder gegen diese Auslegung verstoßen. Das würde zum Bumerang für die SVLFG“, so Jasper. Beschwerde ist auch eingereicht gegen die Berufung u.a. des Stellvertretenden Generalsekretärs des Deutschen Bauernverbands (DBV) Udo Hemmerling als Beisitzer im Bundeswahlausschuss, der über die Beschwerden entscheidet. „Der Stellvertretende Generalsekretär des DBV handelt auf Weisung des DBV-Präsidenten Joachim Rukwied. Herr Rukwied ist auch Präsident eines Landesbauernverbands, der selbst eine Vorschlagsliste zur Sozialwahl eingereicht hat. Außerdem ist der Listenvertreter der zweiten Vorschlagsliste für die Gruppe der Arbeitgeber ein Mitarbeiter des DBV und untersteht dem Stellvertretenden Generalsekretär“, erläutert Jasper. „Es besteht die Besorgnis der Befangenheit. Herr Hemmerling sollte daher vom Amt des Beisitzers befreit werden.“ Kontaktpersonen Presse Heinrich Eickmeyer 33818 Leopoldshöhe Telefon: 05208-8709 h-eickmeyer[at]t-online.de Ulrich Jasper, c/o
AbL – Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft 59065 Hamm Telefon: 02381-90 53 171 freie-liste@agrarsozialwahl.de www.agrarsozialwahl.de  
18.01.2017
Von: Pressemitteilung