Allen Grund zum Wählen

Mit der Agrarsozialwahl 2017 zu vielfältigerer, bäuerlicher Interessenvertretung

Nach viel Hin und Her ist es soweit: Bis zum 31. Mai wird nun zumindest in der Versichertengruppe der Selbständigen ohne familienfremde Arbeitskräfte gewählt, um das Parlament der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) neu zu besetzen. Und wieso wählen? Es ist die erste bundesweite Wahl und die bisher einmalige Gelegenheit, mitzubestimmen, wie die Vertreterversammlung sich zusammensetzt. Es geht um bäuerliche Interessen bei der Ausgestaltung von so Wichtigem wie der Absicherung im Krankheitsfall inklusive Betriebshilfsdienst, der Unfallversicherung, der zeitgemäßen Regelung der Altersversorgung sowie der dazugehörigen Beratung. Mit kritischem Blick Insbesondere die Beitragsgestaltung der Berufsgenossenschaft halten die Kandidaten der Freien Liste Eickmeyer, die u. a. von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft zur Wahl empfohlen wird, für überarbeitungsbedürftig: Für den eigentlich von der Betriebsgröße abhängigen Grundbeitrag wurde eine Mindest- und eine Maximalhöhe festgelegt, sodass kleine Betriebe durch einen für sie unverhältnismäßig hohen Ansatz benachteiligt werden. Zusätzlich unterliegt der risikoorientierte Beitragsanteil einer Mengendegression: Für eine Kuh im 30-Kuh-Betrieb muss doppelt so viel Beitrag zur Unfallversicherung gezahlt werden wie für eine Kuh im 400er Betrieb, für einen Hektar Grünland oder Druschfrüchte im 50-Hektar-Betrieb das Anderthalbfache wie im 500-Hektar-Betrieb. Belege für entsprechende Zusammenhänge mit dem Unfallrisiko gibt es nicht. Beschlossen wurde dies von der bisherigen – nicht gewählten – bauernverbandsdominierten Vertreterversammlung. Entgegen dem Solidaritätsgedanken einer Sozialversicherung werden einige bevorzugt und dafür die große Mehrheit der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe belastet – gerade auch kleinere tierhaltende Betriebe. Nicht zuletzt der Umgang mit den Rentnern und Rentnerinnen, die von der SVLFG größtenteils als nicht wahlberechtigt eingestuft wurden (dazu mehr im zweiten Text auf dieser Seite) zeigt, wie dringend notwendig eine aufmerksame, vielfältigere Interessenvertretung und kritisches Hinterfragen in der SVLFG ist. Elf Listen treten zur Wahl an, die Freie Liste Eickmeyer ist die Nummer zehn. Es geht darum, Kollegen und Kolleginnen als gute Vertreter der eigenen Interessen in der selbstverwalteten eigenständigen landwirtschaftlichen Sozialversicherung zu wählen – für die konventionelle Bäuerin Elisabeth genauso wie für den ökologischen Bauern Paul, die Grundstückseigentümerin Barbara, den Waldbesitzer Thorsten, die Winzerin Waltraud, den Imker Sebastian oder die Jägerin Astrid. Solidarität und Gerechtigkeit gehen nur zusammen
05.05.2017
Von: cw

Liste !0 wählen!

Dateien:
fragebogen-svlfg-7-4-2017.pdf