Leguminosen ohne Pflanzenschutzmittel bekommen wir hin

AbL unterstützt das Anliegen Artenvielfalt auf ökologischen Vorrangflächen und weist auf Erleichterungen für Anbau von Kleegras und Gemenge hin

Zum EU-Verbot chemischer Pflanzenschutzmittel auf ökologischen Vorrangflächen: Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments, das von der EU-Kommission vorgelegte Verbot von chemischen Pflanzenschutzmitteln auf bestimmten ökologischen Vorrangflächen wie Flächen mit Leguminosen-Anbau (Ackerbohne, Erbse, Soja u.a.) nicht weiter zu blockieren. „Wir begrüßen, dass die Delegierte Verordnung der EU-Kommission nun bald in Kraft treten kann. Der leider anhaltende Verlust der Artenvielfalt in vielen Agrarlandschaften war ein wesentlicher Grund dafür, im Rahmen des Greenings die Direktzahlungen an ökologische Mindeststandards wie den Nachweis von ökologischen Vorrangflächen zu binden. Pflanzenschutzmittel haben ihren Sinn, aber nicht auf ökologischen Vorrangflächen“, erklärt der AbL-Vorsitzende Martin Schulz. Er bewirtschaftet im Wendland einen Neuland-Schweinemastbetrieb mit konventionellem Ackerbau. Jan Wittenberg, Vorstandsmitglied der AbL und ökologisch wirtschaftender Ackerbauer bei Hildesheim, ergänzt: „In einem sehr praxisbezogen Projekt der AbL Niedersachsen arbeiten konventionelle und ökologische Betriebe sehr eng zusammen und tauschen sich insbesondere auch über Striegel und Hacktechnik aus. Es zeigt sich: Wir können Ackerbohnen, Erbsen, Soja und die feinsamigen Leguminosen wie Luzerne und Klee sehr gut ohne Herbizide anbauen. Wir müssen striegeln und hacken, aber die Bestände stehen bei ähnlichem Kostenaufwand genauso gut wie Vergleichsfelder mit chemischem Pflanzenschutz. Das geht sehr wohl.“ Schulz betont: „Durch die Einführung des Greenings im Jahr 2015 hat sich die Anbaufläche von Ackerbohnen und Erbsen in Deutschland etwa verdoppelt, wenn auch auf einem sehr niedrigen Niveau. Es entsteht ein neuer Markt. Wir sollten die Chance nutzen, für diesen Marktaufbau mit dem Zusatznutzen Gentechnikfreiheit und Artenvielfalt offensiv zu werben.“ Wittenberg weist darauf hin, dass mit der neuen Delegierten Verordnung der EU-Kommission auch der Anbau von Kleegras und Mischungen wie Hafer-Erbsen-Gemenge als ökologische Vorrangfläche anerkannt werden kann. „Ganz besonders für Milchvieh- und Rindermastbetriebe ist das eine deutliche Erleichterung“, so Wittenberg.
16.06.2017
Von: Pressemeldung