Die Vorschläge der AbL für die Kriterien für die Pächterauswahl der EKM

Erarbeitet von der AbL Mitteldeutschland Der ordnungsgemäße, nachhaltige und pflegliche Umgang mit dem Schöpfungsgut Boden muss durch einen Bewirtschafter gewährleistet werden. Wer eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung wie nachfolgend beschrieben, nicht gewährleistet, kann nicht Pächter werden. Gemäß der Düngeverordnung sind im Rahmen regelmäßiger Bodenuntersuchungen die Nährstoffbilanzenzu beachten. Hinsichtlich der Nährstoffversorgung sind die Richtwerte einer guten fachlichen Praxis einzuhalten. Pflanzenschutzmaßnahmen sind nach dem Schadschwellenprinzip durchzuführen. Die Stabilisierung des Bodengefüges ist durch schonende Bodenbearbeitung zu gewährleisten. Es hat eine Vermeidung von Bodenerosion durch ackerbauliche Maßnahmen, durch die Anpflanzungvon Windschutzstreifen oder durch die Erhaltung und Pflege von Hecken zu erfolgen. Die KKA lassen stichprobenartig vor Ablauf von Pachtverträgen die Bodengüte durch von den Ländernzugelassene Untersuchungsstellen kontrollieren und ahnden Verstöße.
01.08.2016

Dateien:
2016-12_Vorschlag_Pachtkriterien_EKM_1_.pdf