Gentechnikfreie Landwirtschaft – worauf warten wir!

Bundesweite Anbauverbote durchsetzen und neue Gentechnik regulieren

Zum aktuellen Gentechnik-Gesetzentwurf der SPD:

Der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. begrüßt, dass die SPD-Bundestagsfraktion in dieser Woche einen Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes in den neuen Deutschen Bundestag eingebracht hat. Der Vorschlag beruht auf einem Entwurf der Bundesländer. „Die in dem Gesetzesvorschlag vorgesehenen bundesweiten, vom Bund erteilten Anbauverbote sind genau das, was wir brauchen, um eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung sicher zu stellen. Da noch keine neue Bundesregierung im Amt ist, besteht die Chance für alle Abgeordneten, sich ohne Fraktionszwang deutlich für eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung zu positionieren“, so Martin Schulz, Bauer aus dem Wendland und Bundesvorsitzender der AbL.

 Schulz weiter: „Bäuerinnen und Bauern setzen aus ökonomischen und ökologischen Gründen auf die gentechnikfreie Erzeugung, sowohl auf dem Acker als auch im Stall. Es gibt in der bäuerlichen Praxis genug acker- und pflanzenbauliche Alternativen zu den immer wieder propagierten Vorzügen der Gentechnik. Auch auf europäischer Ebene muss zukünftig bei Anbau- und Importzulassungen mit „Nein“ gestimmt werden, um den Wettbewerbsvorteil europäischer Bauern zu stärken. An der Nulltoleranz gegenüber nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln ist festzuhalten – ebenso wie an der Saatgutreinheit. Zudem braucht es eine aktive Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern, die auf gentechnikfreie einheimische Fütterung setzen.“

Wichtig ist der AbL, dass die Bundesregierung auch eine klare Furche bei den neuen Gentechnik-Verfahren zieht. Schulz dazu: „Auch die neuen Gentechnik-Verfahren müssen als Gentechnik eingestuft und reguliert wer­den. Wir wollen weiterhin sichere und qualitativ hochwertige Lebensmittel erzeugen und den gentechnikfreien Markt bedienen können. Dafür sind Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit, Risikobewertung, Zulassungsverfahren und Nulltoleranz die notwendigen Instrumente. Das europäisch verankerte Vorsorgeprinzip muss konsequent durchgesetzt werden. Forschungs­ausgaben des BMBF sind mindestens zu gleichen Teilen für alternative Forschungs- und Züchtungsinitiativen auszugeben. Kriterien müssen sein: gentechnikfrei, nachbaufähig, anpassungsfähig an sich ändernde Umweltbedingungen und ressourcenschonender Anbau. Patente auf Pflanzen und Tiere müssen wirksam verboten werden.“

27.10.2017
Von: Pressemeldung