Stallbauten nur noch in klaren Grenzen privilegieren

AbL NRW legt Vorschlag zur Änderung des BauGesetzBuchs vor und fordert vom Land NRW Informationskampagne Tierschutz und ein Umbauprogramm

Aus Anlass der heutigen Anhörung im Landtag NRW zu „Intensivmastanlagen“ legt die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen e.V. (AbL NRW) einen Vorschlag für neue rechtliche Regeln zum Stallbau vor. Damit will der Verband erreichen, dass die Tierhaltung möglichst weitgehend in bäuerlicher Hand bleibt und sich im Einklang mit den gesellschaftlichen Anforderungen an Umwelt- und Tierschutz entwickelt. „Neben den landwirtschaftlichen Betrieben, den Verbänden und der Landwirtschaftskammer trägt auch die Landesregierung NRW eine große Verantwortung dafür, die Industrialisierung der Tierhaltung zu stoppen, die den bäuerlichen Betrieben zunehmend die Luft zur vernünftigen Entwicklung abschnürt. Mit unseren Vorschlägen wollen wir die wirtschaftlichen Perspektiven für möglichst viele bäuerliche Betriebe mit Tierhaltung in NRW stärken. Wir fordern die Landesregierung auf, entsprechende Initiativen schnellstmöglich zu ergreifen“, begründet der AbL-Landesvorsitzende Bernd Schmitz den Vorschlag. Die AbL will das Recht auf das im Baugesetzbuch (BauGB) verankerte privilegierte Bauen im Außenbereich auf solche Ställe beschränken, die keine Genehmigungspflicht nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) auslösen, also z.B. unter 1.500 Mastschweinen, 560 Sauen oder 30.000 Masthühnern bleiben. Gewerbliche Tierhaltungen, bei denen keine ausreichende Flächengrundlage vorhanden ist, sollen im Regelfall gar nicht mehr privilegiert bauen dürfen. Für die Anlagen, die über den neuen Grenzen liegen, könne den Gemeinden das Recht gegeben werden, besondere Flächen auszuweisen. „Damit drehen wir die Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Genehmigungsbehörden um: Bisher mussten die Gemeinden einen großen planerischen und finanziellen Aufwand treiben, um zu großen Ställen die Genehmigung zu verweigern. Nach unserem Vorschlag müssen sie den Aufwand treiben, wenn sie große Ställe genehmigen wollen, denn im Regelfall sind diese Stallanlagen nicht mehr genehmigungsfähig“, erläutert Schmitz. Die AbL NRW ruft zudem Betriebe wie Politik und Beratung dazu auf, alles zu unternehmen, damit generell nur noch solche Ställe gebaut werden, die den konsequenten Umwelt- und Tierschutzanforderungen gerecht werden. „Das Verbot, Ferkeln die Schwänze oder Hühnern die Schnäbel reihenweise zu kürzen, führt dazu, dass die Tiere anders als bisher gehalten werden müssen. Wir fordern vom Land NRW eine Informationskampagne für die Praxis, damit klar ist, wie die Ställe aussehen müssen, damit die Tierschutzanforderungen konsequent eingehalten werden können“, so der AbL NRW-Vorsitzende. Die Stallbauförderung müsse auf solche zukunftsfähigen Stallformen beschränkt werden. Verbunden werden müsse diese Informationskampagne mit einem Umbauprogramm, das sich insbesondere gezielt an kleinere und mittlere Betriebe richtet. „Diese Betriebe, die immer noch die Mehrheit der Betriebe stellen, sollen nicht durch die richtige Umsetzung des Tier- und Umweltschutzes zum Aufgeben gedrängt werden. Wir brauchen diese Betriebe auch in Zukunft“, so Schmitz.
09.11.2011
Von: Pressemitteilung