Das Grundnahrungsmittel Weizen muss gentechnikfrei bleiben

Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner muss Flagge zeigen

Berlin / Lüneburg, 21.11.12. „Wir fordern Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner auf, die geplante Freisetzung von gentechnisch verändertem Speiseweizen in Üplingen (Sachsen-Anhalt) zu stoppen. Das gebietet die Sicherstellung eines dauerhaft gentechnikfreien Weizenanbaus in Deutschland,“ so Annemarie Volling, Gentechnikexpertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. Volling weiter: „Frau Aigner hat Weisungsbefugnis gegenüber der Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und muss Flagge zeigen. Weizen ist eines unserer wichtigsten Grundnahrungsmittel und die wichtigste Marktfrucht in Deutschland. Unser Grundnahrungsmittel massiv gentechnisch zu verändern und freizusetzen ist hochriskant, wie Verunreinigungsskandale bei Mais, Reis und Leinsamen eindrücklich gezeigt haben. Auskreuzungen und Wechselwirkungen mit der Umwelt können nicht sicher ausgeschlossen werden. Das Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) will den GV Speiseweizen 2012 bis 2014 im Schaugarten Üplingen freisetzen. Der Weizen ist gentechnisch so verändert, dass sich seine Eiweißanteile zugunsten des sog. Klebereiweißanteils verschoben haben. Diese Eiweißanteile sind wesentlich für die Qualität von Brotweizen und für die Nudelproduktion. Der komplexe Eingriff in die inhaltliche Zusammensetzung des GV-Speiseweizensund mögliche Veränderungen des Stoffwechsels sind nicht untersucht worden, obwohl es Hinweise darauf gibt. Es fanden auch keine Fütterungstests statt. Dies widerspricht dem „step bystep“ Prinzip. Bevor GV-Pflanzen überhaupt freigesetzt werden dürfen, müssen solche Laboruntersuchungen vorliegen. Aufgrund der weitreichenden Dimension des Eingriffs – gewollte Veränderungen der Pflanzeninhaltsstoffe und unklare Auswirkungen auf den Metabolismus des Weizens – muss eine differenziertere und umfassendere Risikobewertung des GV-Weizens durchgeführt werden, die über die bisher übliche ‚vergleichende Risikobewertung’ hinausgeht. Für solche gentechnischen Veränderungen hat aber die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) bislang gar keine Prüfkriterien erstellt. Wenn es keine umfassenden Prüfkriterienfür diese komplexen gentechnischen Veränderungen an den Pflanzen gibt, können diese GV-Pflanzen auch nicht als „sicher“ für eine Freisetzung eingestuft werden. Sie dürfen deshalb auch nicht im Freiland angebaut werden.“ V.i.S.d.P.: Annemarie Volling, Tel: 04131/400720, mobil: 0160/96760146
21.11.2012
Von: Pressemitteilung