Bundesverwaltungsgericht schützt Honig nicht

Bauern, Imker und Verbraucher fordern von der neuen Bundesregierung den Schutz der Bienen im Gentechnikgesetz zu verankern.

25.10.13 Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat sich am Donnerstag vor einer für die Imker wichtigen Grundsatzentscheidung gedrückt. Geklagt hatte der Imker Karl-Heinz Bablok, der Blütenpollen des GVOMaises MON810 von Monsanto in seinem Honig fand. Der Freistaat Bayern hatte ihn zu Versuchszwecken angebaut wollten von dem Gericht wissen, ob er  Schadensersatz verlangen kann und der Gentechnikanbau in der Nähe seiner Bienen unterbleiben muss. Das Gericht hat nun argumentiert, dass ein  neuerlicher Anbau des Gentech-Maises nicht zu erwarten ist. Daher wolle es keine Entscheidung dazu treffen und hat die Klage abgewiesen. „Wir wollen unsere Bienen vor der Gentechnik geschützt wissen, der Gesetzgeber hat diesen Schutz bislang ebenso versagt wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht“ so der Imker Bablok aus dem bayerischen
Kaisheim. Da der GVO-Pollen keine Lebensmittel Zulassung hat, hatte der Imker seine Honigernte vernichten müssen. Dr. Achim Willand, Anwalt des Bündnis (GGSC Berlin): „Auf dem Rechtsweg wurde in diesem Verfahren nicht geklärt, wie Imker und andere Lebensmittelerzeuger geschützt werden können, wer die
Risiken trägt und wie weit die Vorsorgepflicht der Behörden reicht. Nicht nur der Konzern Monsanto, sondern auch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vertraten in dem Verfahren den Standpunkt, dass Schutzvorkehrungen für die Imkerei nicht zu einer Gefährdung der Forschung mit gentechnisch veränderten Pflanzen und deren Anbaus führen dürfe. Die Imker sehen sich durch eine solche Interessenabwägung in ihren Grundrechten verletzt und prüfen, ob der Gang zum Bundesverfassungsgericht möglich ist. Thomas Radetzki Initiator des Bündnis für den Schutz der Bienen welches die Klagen der Imker finanziert, machte deutlich: „Der sechsjährige Gang durch alle Instanzen hat sich auf jeden Fall gelohnt. Die Hürden für den Anbau von GVO Pflanzen die nur für Energie, Biomasse oder andere industrielle Nutzung vorgesehen wären, wurden dadurch erheblich erhöht.“ Nach seiner Auffassung haben Erzeuger, die Lebensmittel mit der Kennzeichnung ‚ohne Gentechnik‘
oder in Bioqualität herstellen einen Schutzanspruch, der durch die Einstellung des Verfahrens nicht abgewiesen wurde. Radetzki stellt klar: „Wir kämpfen weiter. Die Kosten des Rechtsstreites sind jedoch sehr hoch. Nur durch viele Spenden konnte das Verfahren bisher geführt werden. Noch fehlen allerdings 50.000 Euro zur Unterstützung von Imker Bablok.“ Peter Röhrig vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft: „Das Verfahren zeigt, dass der Gesetzgeber handeln muss. Bislang ist die Wahlfreiheit beim Honig nicht gesichert. Imker werden nicht sicher vor Gentech-Schäden geschützt. Die Koalitionsparteien müssen dafür Sorge tragen, dass die Forderungen des Bundesrates vom 30.11.2007 umgesetzt werden und das Gentechnikgesetz auch die Imker schützt. Nun ist der Gesetzgeber aufgerufen wirksame Schutzmaßnahmen festzulegen.“ Hintergrund:
Im Laufe des Verfahrens hatten der Europäische Gerichtshof und die vorigen Instanzen in Bayern hatten zweifelsfrei festgestellt, dass selbst geringste Verunreinigungen von Honig durch Pollen des Maises MON810 zum Verlust dessen Verkehrsfähigkeit führen. Es gilt die sogenannte Nulltoleranz, denn der Mais hat bis heute keine umfassende Lebensmittel-Zulassung. Weil Monsanto nun aber eine Behebung dieses Zulassungsmangels angekündigt hat, war das Bundesverwaltungsgericht heute nicht bereit, über den von den Imkern
geforderten Schutzanspruch für Honig zu entscheiden. Denn, so die Richter, mit einer Wiederholungsgefahr sei nicht zu rechnen. Auch auf die Frage nach Schadensersatz wollten die Richter nicht eingehen. Ansprechpartner
Peter Maske (DIB) 0171 8771935
Annemarie Volling (AbL) 0160-96760146
Imkermeister Michael Grolm 01701087174
Manfred Hederer (DBIB) 0151-23038271 Mellifera e.V., Deutscher Imkerbund (DIB), Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB), Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Demeter-Bund, Bioland, Bund Ökologischer Lebensmittelwirtschaft
(BÖLW), Assoziation ökologischer Lebensmittel Hersteller (AÖL), Europäischer Berufsimkerbund (EPBA) Walter Haefeker (EPBA) 0151-586654444
25.10.2013
Von: Gemeinsame Pressemitteilung

Bildautorin Kerstin Neumann, ADIZ/die biene/Imkerfreund.