AbL fordert wirksames Greening vom Bund

Kein weiteres Dauergrünland verlieren. Ökologische Vorrangflächen müssen echten ökologischen Mehrwert bringen

Gestern Nachmittag hat die EU-Kommission wichtige Detailregelungen für die neue EU-Agrarpolitik ab 2015 beschlossen. In einem dieser so genannten „delegierten Rechtsakte“ gibt die EU nun ausdrücklich vor, dass die EU-Mitgliedstaaten eigene spezifische Vorgaben insbesondere für die neu nachzuweisenden „ökologischen Vorrangflächen“ erlassen können. „Damit bestätigt die EU-Kommission das Recht der Bundesregierung, etwa nur solche Flächen als ökologische Vorrangflächen anzuerkennen, die ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln genutzt werden. Auch für bestimmte Flächenarten wie Zwischenfrüchte kann Berlin ökologisch anspruchsvolle Vorgaben setzen und damit einen umweltverträglichen Anbau von Leguminosen attraktiv halten. Berlin hat es also in der Hand, für ein ökologisch wirksames Greening in der Fläche zu sorgen. Das erwarten wir nun von der Bundesregierung“, so Bernd Voß, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland weise hier erhebliche Lücken auf. Das betreffe auch den Erhalt des noch verbliebenen Dauergrünlands (Wiesen und Weiden). „Wir fordern die Bundesregierung auf, den Grünlandschutz wirksam zu stellen. Wir haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten schon viel zu viel Grünland verloren. Die von der Bundesregierung geplante Freigabe von weiterem Grünlandverlust in Höhe von fünf Prozent ist klima- und umweltpolitisch unverantwortlich und benachteiligt die Betriebe in Bundesländern mit bestehenden landeseigenen Grünlandschutzgesetzen“, erläutert der AbL-Vorsitzende Voß, der selbst einen Milchviehbetrieb in der Grünlandregion Wilstermarsch bewirtschaftet. Begleitet werden sollte das von Bund und Ländern mit innovativen Anreizprogrammen für die tier- und umweltschonende Weidehaltung von Milchkühen, erwartet Voß. Die AbL fordert die Bundesministerien für Landwirtschaft und für Umwelt auf, rasch einen Entwurf für die noch ausstehende Bundesverordnung vorzulegen, in der die entscheidenden Festlegungen zum Greening zu treffen sind. „Spätestens hier müssen die Fehlstellen des Gesetzentwurfes der Bundesregierung geschlossen werden“, so Voß. Die AbL weist darauf hin, dass diese Bundesverordnung der Zustimmung im Bundesrat bedarf.
12.03.2014