AbL: Bundesregierung muss Vorschlag der EU-Ratspräsidentschaft zu nationalen Anbauverboten ablehnen

Bundesregierung darf Gentechnik-Anbau keine Hintertür öffnen Rechtssicherheit für Gentechnik-Anbauverbote fehlt

Unterstützt die Bundesregierung die breite Zulassung von gentechnisch veränderten (GV) Pflanzen durch die Hintertür? Diese Frage stellt die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Wenn die Bundesregierung dem aktuellen Plan der EU-Ratspräsidentschaft zustimmt, werden die Gentechnik-Konzerne ein entscheidendes politisches Mitspracherecht bei der Zulassung von GV-Pflanzen bekommen“, warnt die AbL-Vorsitzende Maria Heubuch, Bäuerin aus dem Allgäu. Der Vorschlag, über den zur Zeit hinter den Kulissen in Berlin und Brüssel beraten wird und über den der EU-Umweltministerrat in Kürze abstimmen soll, sieht laut AbL folgendes vor: Wenn ein EU-Mitgliedsland den Anbau in seinem Land untersagen möchte, muss es dies während des Zulassungsprozesses der EU-Kommission anmelden. Die Kommission konsultiert dann die Gentechnik-Konzerne. Sollten die Konzerne dem Verbotsansinnen der Mitgliedsstaaten zustimmen, wird dies im europaweiten Zulassungsantrag vermerkt. Damit wird es nach Einschätzung der AbL wahrscheinlich, dass diejenigen Mitgliedsstaaten, die den Anbau ablehnen, im europaweiten Zulassungsantrag dennoch mit „ja“ stimmen. „Das ist geradezu grotesk: Da kungeln Gentechnik-Konzerne, die industriefreundliche EU-Kommission und z. B. die gentechnikfreundlich gestimmte Bundeskanzlerin Merkel über nationale Anbauverbote und servieren damit den Gentechnik-Konzerne die europaweite Zulassung zum Anbau durch die Hintertür. Mit uns nicht. Die gewählten Parlamente und die Zivilgesellschaft müssen darüber entscheiden, nicht die Konzerne“, so Heubuch. Nach Information der AbL steht bei etwa einem Dutzend GV-Pflanzen eine Entscheidungen zur EU-Anbauzulassung an. Der AbL-Bundesvorstand fordert in Briefen an die Parteichefs von CDU, CSU und SPD sowie an die mit der Zulassung befassten Bundesminister, endlich für belastbare Rechtssicherheit für nationale Anbauverbote zu sorgen. „Wir sind für konsequente rechtliche Regeln, mit denen die EU-Mitgliedstaaten eine solide Basis bekommen, den Anbau von zugelassenen GV-Pflanzen zu verbieten. Nur so kann einer Klagewelle der Gentechnik-Konzerne gegen nationale Anbauverbote wirksam begegnet werden“, so Bernd Voß, Bauer aus Schleswig-Holstein und Bundesvorsitzender der AbL. Die AbL verweist sowohl auf einen Bericht des Europäischen Parlaments von 2011 als auch auf einen Beschluss des Bundesrates vom April 2014. Beide fordern ausdrücklich, die Verbote auf eine andere Rechtsgrundlage (EU-Umweltschutzgesetzgebung) zu stellen und dass aus Umwelt-, Gesundheitsgründen, aber auch aus sozio-ökonomischen und Strukturgesichtspunkten (z.B. Schutz einer kleinstrukturierten, vielfältigen gentechnikfreien bäuerlichen Landwirtschaft) ein nationales Gentechnik-Anbauverbot zu einem starken Recht werden muss. „Diese vielfältigen Verbotsgründe und auch die Rechtssicherheit sind im griechischen Vorschlag nicht aufgenommen worden. Deshalb ist er abzulehnen. Ein der AbL vorliegender aktueller Antragsentwurf von der CDU/CSU und SPD-Fraktionen sieht dagegen keine Ablehnung des griechischen Vorschlags vor. Stattdessen wird u.a. völlige Forschungsfreiheit für die Gentechnik gefordert“, so Voß. Angesichts der bevorstehenden Europawahl mahnt Voß die politisch Verantwortlichen: „Bürger und Bauern lehnen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ab. Deshalb muss die Bundesregierung bei Abstimmungen über Anbauzulassungen mit einem klaren „Nein“ stimmen und eine wirksame und rechtssichere Verbotsmöglichkeiten für die Mitgliedstaaten schaffen." AbL-Brief an Umweltministerin Hendricks_hier offener Verbändebrief an die MdB´s_hier
19.05.2014
Von: Pressemeldung