Merkel verhindert konsequenten Schutz für ein gentechnikfreies Europa - Brüsseler Einigung provoziert Konzernklagen

Zum heutigen Kompromiss zwischen EU-Parlament und Umwelt-Ministerrat

In ihrer nächtlichen Sitzung haben sich Vertreter von EU-Parlament und Ministerrat auf einen Kompromissvorschlag zur Möglichkeit der Mitgliedsstaaten, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Hoheitsgebiet zu untersagen (nationale Anbauverbote), geeinigt. Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), kommentiert die Einigung: „Der EU-Umweltministerrat hat seine Chance vertan, sich zum einen für rechtssichere Gentechnik-Anbauverbote einzusetzen und zum anderen die Konzerne bei Anbauentscheidungen der Mitgliedstaaten außen vor zu lassen. Das EU-Parlament hatte im November für einen deutlich fortschrittlicheren Entwurf gestimmt. Der Ministerrat hat sich – auch auf Druck von Bundeskanzlerin Angela Merkel – gegen entscheidende Stellen des Parlamentsentwurfs und gegen einen konsequenten Schutz der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft gestellt.“ Janßen weiter: „Die Rechtsbasis für die Gentechnik-Anbauverbote bleibt brüchig, denn eine dezidierte Liste von sicheren Verbotsgründen ist nun nicht mehr vorgesehen. Dies ist ein Einfallstor für Konzernklagen, wenn ein Mitgliedsstaat den Anbau verbieten will. Auch der in Verordnungstext gegossene Konzerneinfluss ist nicht konsequent gestrichen worden. Nach wie vor sollen die Gentechnikkonzerne, die eine Zulassung beantragen, in der Phase des Zulassungsprozesses über die Kommission konsultiert werden müssen. Immerhin ist die Kopplung rausgenommen worden, wonach ein Mitgliedstaat nach erfolgter EU-Zulassung nur dann das Recht zum Anbauverbot bekommen sollte, wenn er schon während des Zulassungsverfahrens die Konzerne darum gebeten hat. Es ist also ein Fortschritt, dass die Mitgliedsstaaten nun jederzeit unter Nennung von Verbotsgründen den Anbau verbieten können sollen. Negativ ist wiederum, dass die stufenweise Einführung EU-weit verpflichtenderAbstands- und Haftungsregelungen vom Ministerrat abgeblockt worden ist. Das öffnet möglichen Kontaminationen Tür und Tor.“  Die gentechnikfreie Bewegung ist also weiterhin gefragt, so Janßen: „Widerstand und Selbsthilfe, das alte und neue Motto der AbL, gilt nach wie vor. Wir gentechnikfrei wirtschaftenden Bäuerinnen und Bauern und die Lebensmittel-Verarbeiter müssen zusammen mit den gentechnikkritischen Aktionsbündnissen der Länder und den Bürgerinnen und Bürgern weiter dafür sorgen, den Gentechnik-Anbau in Deutschland und in ganz Europa zu verhindern. Deshalb fordern wir von der Bundesregierung, endlich klare Kante zu zeigen und konsequent bei jeglicher Gentechnik-Zulassung auf EU-Ebene mit einem klaren „Nein“ zu stimmen. Die neue Regelung darf nicht als Begründung dafür missbraucht werden, nun EU-Zulassungen von GVO durchzuwinken. Europas Land- und Lebensmittelwirtschaft muss dem Wunsch der Bevölkerung nachkommen und gentechnikfrei wirtschaften. Nur das sichert langfristig die Wahlfreiheit der Bürger- und Bürgerinnen und auch der Bauern und LebensmittelerzeugerInnen.“ zum AbL-Hintergrundpapier: "Erst zulassen… und dann verbieten? Nationale Gentechnik-Anbauverbote – zwischen Souveränität und Konzernabhängigkeit"
04.12.2014
Von: Pressemeldung