Gemeinsamer Aufruf an Minister Schmidt: Gentechnik bleibt Gentechnik!

Kein Freifahrtschein für neue Gentechnik-Verfahren

27 Organisationen haben einen gemeinsamen Aufruf gegen den Anbau von Raps der Firma Cibus gestartet. Dieser Raps, der in seinem Erbgut so verändert ist, dass er dem Einsatz von Herbiziden widersteht, wird vom Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nicht ‚als gentechnisch verändert im Sinne des Gentechnikgesetzes‘ eingestuft. Wenn es bei der Einstufung durch das Ministerium bleibt, können mit der RTDS-Technik veränderte Rapspflanzen in Deutschland ohne Sicherheitsprüfung, ohne Regulierung und ohne Kennzeichnung angebaut werden. Die Organisationen fordern in ihrem Aufruf dass der Bescheid des BVL widerrufen und die Freisetzung gestoppt wird. Sie befürchten eine unkontrollierte Ausbreitung der Pflanzen in der Umwelt und warnen vor einer Aushöhlung des EU Gentechnikrechtes. Am Aufruf beteiligt sind die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Aktion Gen-Klage, Bioland, Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN), Bund für Umwelt und Natur Deutschland (BUND), Bund Naturschutz in Bayern (BN), Bund Deutscher Milchviehhalter (BDM), Bündnis für gentechnikfreie Landwirtschaft Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Demeter, Die Bäcker. Zeit für Geschmack, FIAN, Gen-ethisches Netzwerk (GeN), Gen Au Rheinau, Gentechnikfreie Regionen in Deutschland, Katholische Landvolkbewegung Freiburg, Kultursaat e.V., IG Nachbau, IG Saatgut, Kein Patent auf Leben!, Sambucus e.V., Sativa, Save our Seeds (SOS), Testbiotech, Umweltinstitut München, Verband Katholisches Landvolk und die Zukunftsstiftung Landwirtschaft (ZSL). Bei der von der US-Firma Cibus entwickelten „Rapid Trait Development System“ (RTDS) wird das Erbgut von Pflanzen durch die Einführung kurzer, synthetischer DNA-Sequenzen (Oligonukleotide) verändert. Damit handelt es sich eindeutig um ein gentechnisches Verfahren: Die EU-Gentechnikrichtlinie 2001/18 definiert „Verfahren, bei denen in einen Organismus direkt Erbgut eingeführt wird, das außerhalb des Organismus zubereitet wurde“ als Gentechnik. Risiken können derzeit nicht ausgeschlossen werden, es wird nicht einmal im Detail verstanden, wie die RTDS-Technik ihre Wirkung im Erbgut entfaltet. Deshalb fordern die Verbände Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt auf, neuen Gentechnik-Verfahren keinen Freifahrtschein zu erteilen. Weitere Forderungen an Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt (CSU): 
  • den Bescheid, demzufolge der Cibus-Raps nicht als „Gentechnik im Sinne des Gentechnikgesetzes“ eingestuft wird, unverzüglich aufzuheben,
  • dafür Sorge zu tragen, dass Pflanzen und Tiere, deren Erbanlagen mit so genannten „neuen Züchtungs-Techniken“ verändert wurden, in der EU einer systematischen Sicherheitsprüfung, Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Organismen unterworfen werden,
  • Freisetzung und Anbau dieser neuen gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland zu verhindern,
  • den Anbau von herbizidresistentem Raps generell zu verbieten, um gemäß dem Vorsorgeprinzip der unkontrollierten Ausbreitung einer Pflanze vorzubeugen, die zahlreiche Kreuzungspartner in Kultur- und Wildpflanzen besitzt und deren Samen jahrelang keimfähig sind,
  • sich dafür einzusetzen, dass die EU-Prinzipien für Transparenz und Vorsorge gestärkt und nicht über das geplante EU-US Freihandelsabkommen TTIP Umwelt- und Verbraucherschutzstandards abgesenkt werden.
Zur Unterschriftenliste als pdf und zur Möglichkeit online zu unterschreiben.
Die Unterschriftenlisten können hier bestellt werden.
24.04.2015