Rapspestizide in der Debatte

Auseinandersetzungen gibt es nach wie vor um die Pestizid-Wirkstoffgruppe der Neonikotinoide. Die EU-Kommission hatte ihre Anwendung (eingesetzt wurden sie als Beize gegen Schadinsekten im Raps) im Dezember 2013 für zwei Jahre verboten, da die Europäische Untersuchungsbehörde EFSA eine Gefährdung von Bienen erkannt hatte. Seitdem protestieren Bauernverbände, die Hersteller der Pflanzenschutzmittel haben eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof angestrengt. Sie ziehen in Zweifel, dass Neonikotinoide für vermehrt auftretendes Bienensterben verantwortlich sind und beklagen große Schäden im Raps und einen erhöhten Aufwand beim Einsatz alternativer aber nicht so wirksamer Mittel. Neueste Untersuchungen kamen zu Ergebnissen, die darauf schließen lassen, dass Neonikotinoide den Orientierungssinn der Bienen beeinträchtigen, sie damit Nahrungsquellen nicht mehr untereinander kommunizieren können und dadurch verhungern. Der britische Bauernverband NFU konnte trotzdem nun eine Ausnahmegenehmigung für die diesjährige Rapsaussaat erreichen. Gleichzeitig kritisierte er diese als nicht weitreichend genug. Wohl auch auf diese Entscheidung des britischen Landwirtschaftsministeriums hin hat das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Eilverordnung erlassen, wonach der Handel und die Aussaat von mit Neonikotinoiden gebeiztem Saatgut in Deutschland ebenso verboten wird, wie die Anwendung hier. Spannend wird es nächstes Jahr, wenn das Anwendungsverbot ausläuft, Industrie und Bauernverband werden nichts unversucht lassen, auch in Deutschland wieder zu einem Einsatz von Neonikotinoiden zu kommen, mangelt es doch bislang an chemischen Alternativen bei gleichzeitig hoher Attraktivität von Raps in Ackerbaufruchtfolgen. Leider findet bislang nur wenig Auseinandersetzung mit nicht chemischen Alternativen wie Veränderungen in Fruchfolge und Management statt.
12.08.2015