Referenten: Dr. Martha Mertens (Bund Naturschutz Bayern), Dr. Christoph Then (Testbiotech) und Barbara Endrass (Bäuerin und AbL-Vorsitzende Baden-Württemberg)
Am 17. Juni 2026 fand auf EU-Ebene – von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen – ein Paradigmenwechsel und weiterer Rollback statt: Trotz intensiver, jahrelanger Proteste seitens der bäuerlichen Landwirtschaft, des Umwelt- und Naturschutzes sowie des Verbraucherschutzes hat das Europäische Parlament mit einer Mehrheit aus konservativen, rechten und liberalen Parteien Pflanzen aus neuen genetischen Verfahren (NGT) aus dem bisherigen Gentechnikrecht herausgenommen.
Durch diese „Deregulierung“ werden das völkerrechtlich verbindliche Vorsorgeprinzip, aber auch gültige Verbraucherrechte hinsichtlich Transparenz und Kennzeichnung außer Kraft gesetzt. Sollten die Gerichte diesen Verstoß gegen bislang geltende Schutzrechte nicht aufheben (erste Klagen beim Europäische Gerichtshof werden bereits vorbereitet), dürfen ab 2028 die meisten dieser Gentechnik-Pflanzen und daraus hergestellte Lebensmittel auf den Markt – ohne dass sie hinsichtlich ihrer ökologischen und gesundheitlichen Risiken geprüft, zugelassen und gekennzeichnet werden müssen. Gleichzeitig steigt durch die vorgesehene Patentierung dieser Pflanzen die Marktmacht weniger globaler Saatgut-Konzerne.
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