Hähnchenmaststall wird nicht gebaut

Der Landkreis Celle hat die Genehmigung für eine geplante Hähnchenmastanlage in Bockelskamp in der Gemeinde Wienhausen aufgehoben und ist damit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg zuvorgekommen. Damit darf die Anlage nicht errichtet werden. Die Rücknahme der Genehmigung geht auf eine von den Bürgerinitiativen Wietze, Flotwedel und Lachendorf initiierte Klage des NABU Niedersachsen zurück. Der Landkreis Celle hatte einem Hähnchenmäster im Januar 2014 die Genehmigung zur Errichtung einer Hähnchenmastanlage mit 84.000 Tierplätzen in Bockelskamp erteilt. Zwei Tage vor der mündlichen Verhandlung hat der Landkreis die Notbremse gezogen und die Genehmigung aufgehoben. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte vorab durchblicken lassen, dass es im Genehmigungsverfahren absolute Verfahrensfehler gebe. Zum einen hatte der Landkreis bei der Beeinträchtigung eines gesetzlich geschützten Biotops die Öffentlichkeit im Verfahren nicht beteiligt. Zum anderen war ein Gutachter in dem Verfahren sowohl für den Hähnchenmäster als auch für den Landkreis tätig, was nach dem Verwaltungsverfahrensrecht unzulässig ist. Die Bürgerinitiativen zeigten sich über die Entscheidung gegen die Hähnchenmastanlage erfreut, denn diese Form der konventionellen Hähnchenmast habe mit artgerechter Haltung nichts zu tun. Darüber hinaus dürfe es nicht sein, dass dies dann auch noch gesetzlich geschützte Biotope gefährde. Die enge Zusammenarbeit zwischen dem NABU und den Bürgerinitiativen sei ein Beispiel dafür, dass nicht klageberechtigte Bürgerinitiativen zusammen mit Umweltverbänden ein Zeichen setzen könnten. "Dem NABU und unseren zahlreichen Unterstützern gilt unser Dank“, so der Sprecherkreis der Bürgerinitiative Flotwedel.
20.06.2016
Von: mn