Kirche mit konkreten Verpachtungskriterien

Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) hat Mitte November einen überarbeiteten Kriterienkatalog für die Verpachtung von Kirchenland beschlossen. Ab 2017 soll dieser zur Auswahl unter mehreren Pachtbewerber dienen. Entsprechend der Kriterien werden dann interessierte Betriebe nach Punkten bewertet. Vorgesehen ist neben dem Ausschluss des Einsatzes von Gentechnik auf dem Acker auch die konkret viel bedeutendere Aufforderung, bei der Fütterung auf Gentechnik, sprich auf gentechnisch veränderte Soja, zu verzichten. Außerdem werden erstmalig Existenzgründer besonders berücksichtigt. Auch ökologischer Anbau, bodengebundene Tierhaltung und der Arbeitskräftebesatz werden mit einbezogen. Um die Entscheidungen transparent zu machen, bekommen die abgelehnten Pachtbewerber das Recht eingeräumt, ihren Punktestand und den des ausgewählten Bewerbers zu erfahren. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Mitteldeutschland (AbL) zeigte sich sehr zufrieden mit dem veränderten Kriterienkatalog. Zur Eröffnung der Herbstsynode der EKM hatte sie die Augustinerkirche in Erfurt symbolisch mit Spielzeugtreckern umstellt, um den Synodalen ihre Verbesserungsvorschläge zu überreichen. Einige dieser Vorschläge haben Eingang gefunden, z.T. sehen die AbL Vertreter im Detail noch Verbesserungsbedarf - z.B. bei der genauen Definition der geforderten Obergrenze beim Tierbesatz.
28.11.2016
Von: cw

Auf dem Foto von links nach rechts: Landesbischöfin Ilse Junkermann und die AbLer Reiko Wöllert, Michael Grolm - Foto: Wöllert