Freie Liste Eickmeyer u.a. zur Sozialwahl in der Landwirtschaft zugelassen

Bundeswahlausschuss gibt Beschwerde gegen Nichtzulassung durch Wahlausschuss der SVLFG statt. Freie Liste Mann u.a. scheitert allein am Unterschriften-Quorum und prüft Rechtsmittel

Der Bundeswahlausschuss für die Sozialwahl 2017 hat als Beschwerdeinstanz gestern in Berlin u.a. über die Beschwerden der beiden Freien Listen, die zur Sozialwahl 2017 in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) antreten, öffentlich beraten und beschlossen. Mit den Beschwerden hatten sich die Listenvertreter dieser beiden Freien Listen gegen die Zurückweisung durch den Wahlausschuss der SVLFG in Kassel gewandt. Der Bundeswahlausschuss hat der Beschwerde der Freien Liste Eickmeyer, Habben, Schmid, Behring, Michel einstimmig stattgegeben. Damit ist diese Freie Liste für die Sozialwahl in der Gruppe der Selbständigen ohne familienfremde Arbeitskräfte zugelassen. In dem einstimmigen Beschluss hat der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz des Vizepräsidenten des Sozialgerichts Berlin sämtliche Ablehnungsgründe des Wahlausschusses der SVLFG zurückgewiesen. Insbesondere die Behauptung, die Freie Liste sei in Wirklichkeit eine verdeckte Verbandsliste, wurde mit Verweis auf einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes zweifelsfrei verworfen. Ob die SVLFG gegen die Zulassung Klage einreichen wird bleibt abzuwarten. Auch in dem Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung der Freien Liste Mann, Hirsch, Koch, Bunsen, von Woellwarth für die Gruppe der Arbeitgeber hat der Bundeswahlausschuss diesen Ablehnungsgrund verneint. Ebenso hat er die vom Wahlausschuss der SVLFG vorgetragene Behauptung, diese Freie Liste sei nicht gegnerfrei, mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes ebenso klar zurückgewiesen. Gleichwohl hat der Bundeswahlausschuss diese Freie Liste Mann u.a. nicht zur Wahl zugelassen, weil er sich nicht zu der Auffassung durchringen konnte, dass das Quorum von mindestens 1.000 Unterstützer-Unterschriften zu hoch festgelegt worden sei. Die Freie Liste Mann u.a. hatte 888 gültige Unterschriften vorgelegt. Unstrittig war, dass die Festlegung des Quorums durch den Wahlausschuss der SVLFG zu einem Großteil durch Schätzung der Versicherten-Anzahl erfolgte. Ob diese Schätzung richtig vorgenommen worden ist, wurde nun in der Sitzung des Bundeswahlausschusses fast zwei Stunden lang intensiv beraten. Es zeigten sich nicht nur große Unsicherheiten bezüglich der von verschiedenen Stellen vorgelegten Schätzungen über die Anzahl der Beschäftigten in Landwirtschaft, Forsten und Produktionsgartenbau. Auch weitreichende rechtliche Fragen wurden besonders auch vom Vorsitzenden aufgeworfen. Der Vorsitzende ließ in seiner Schlussbemerkung erkennen, dass er es für angebracht hält, diese rechtlichen Fragen entweder gesetzgeberisch oder in einem Klageverfahren klären zu lassen. Die möglichen Rechtsmittel werden von der Freien Liste nun geprüft. Die Zurückweisung der Beschwerde erfolgte mit großer Mehrheit bei einer Gegenstimme. Heinrich Eickmeyer, der Spitzenkandidat der Freien Liste Eickmeyer u.a. für die Gruppe der Selbständigen ohne familienfremde Arbeitskräfte, erklärte im Anschluss an die Sitzung: „Jetzt beginnt der Wahlkampf. Vor allem aber rufe ich alle Wahlberechtigten auf, den Fragebogen, den sie in den nächsten Wochen von der SVLFG zugeschickt bekommen, ausgefüllt zurückzuschicken. Nur dann können sie an dieser wichtigen Wahl der Vertreterversammlung unserer Sozialversicherung auch teilnehmen. Es wird höchste Zeit, dass da in Kassel frischer Wind reinkommt.“
03.02.2017
Von: Pressemeldung