Sozialwahl- es geht los!

Eine erste Hürde auf dem Weg zur ersten freien Wahl innerhalb der Landwirtschaft ist genommen. Die freie Liste der Selbständigen ohne familienfremde Arbeitskräfte ( Eickmeyer u.a.) ist zur Wahl zugelassen. Dagegen werden sich mit der Ablehnung der freien Liste der Arbeitgeber mit festen Angestellten die Gerichte beschäftigen. DIes kann lange dauern und wird die aktuelle Wahl höchsens im Nachhinen tangieren. Jetzt Anschreiben ausfüllen! Alle Versicherungspflichtigen weden jetzt in einem ersten Schritt von der Agrarsozialversicherung angeschrieben, um ihren Betriebsstatus und damit auch die Zugehörigkeit zu den unterschiedlichen Wahlgruppen festzustellen. Nur wer dieses erste Anschreiben der Versicherung ausgefüllt zurückschickt kann in einem zweiten Schritt an der Wahl teilnehmen. Deshalb ist es wichtig sich die Zeit für die Papiere zu nehmen. Nicht lange liegenlassen, denn die Frist zur Einsendung ist kurz. Allle Ansprechen! Neben Bäuereinnen und Bauern mit Hof sind auch Altenteiler, Besitzer von Streuobstwiesen, Imker, Pferdehalter usw. wahlberechtigt. Die meisten haben von einer Wahlmöglicheit noch nie gehört. Uberweisen nur einmal im Jahr den Beitrag. Jetzt gilt es deshalb Aufmerksamkeit zu schaffen, Menschen anzusprechen, aufzuklären und sie zu aktivieren von ihrem Wahlrecht gebrauch zu machen.