Schweinhaltung gesetzeswidrig

Die Haltungsvorschriften in der Schweinemast verstoßen gegen das Tierschutzgesetz und sind verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt ein von Greenpeace beauftragtes Rechtsgutachten der Hamburger Anwälte Davina Bruhn und Ulrich Wollenteit. Die in der Nutztierhaltungsverordnung bzw. in der TierSchNutzV (Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung) vorgegebenen Haltungsbedingungen fügten den Tieren Schmerzen, Leiden und Schäden zu. Dadurch würde, so die Autoren des Gutachtens, geltendes Recht und das im Grundgesetz festgehaltene Staatsziel Tierschutz missachtet. Die Anwälte halten es aus Rechtsgründen für zwingend geboten, die zuständige Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV) zu ändern. Stephanie Töwe, Greenpeace-Landwirtschaftsexpertin fordert: „Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss die Haltungsvorschriften dringend verschärfen und das Leiden in den Ställen beenden“. Die rechtliche Aufhebung der Missstände könnte sich indes schwierig gestalten, da kein Klagerecht besteht. Greenpeace fordert daher den Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) auf die Nutztierhaltungsverordnung zu novellieren. Gleichzeitig versucht Greenpeace ein Bundesland für eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht zu gewinnen. Abwehrend, ist die Reaktion des Deutschen Bauernverbands. Alles in Ordnung. Die Schweinehaltung sei vielfach geprüft und durch Veterinärämter kontrolliert. Vielleicht bewusst vernachlässigt wird herbei, dass die Veterinärämter nur aufgrund bestehender Verordnungen prüfen können. Sind diese, wie im Aktuellen Fall kritisiert, mangelhaft können auch die staatlichen Kontrolleure nicht aktiv werden.