Kartellamt gibt Molkerei-Genossen Schonfrist

Bundesregierung gefordert, um Milchbauern gegenüber Molkereien zu stärken

Das Bundeskartellamt hat heute mitgeteilt, sein Musterverfahren gegen das Deutsche Milchkontor (DMK) als größte deutsche Genossenschaftsmolkerei eingestellt zu haben.

Das Verfahren war 2016 wegen des Verdachts eingeleitet worden, dass durch die Lieferbedingungen des DMK und anderer Molkereien der Wettbewerb um die Rohmilch zu Lasten der Landwirte eingeschränkt und eine wirksame Mengensteuerung über den Markt behindert werde. Unter anderem kritisierte das Kartellamt zu lange Kündigungsfristen, so dass im Vergleich zu anderen Branchen nur ein sehr geringer Anteil der Milcherzeuger die Molkerei wechseln, was ein deutlicher Hinweis für einen nicht funktionierenden Markt sei.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sieht die Einstellung des Musterverfahrens kritisch: „Das DMK hat zwar die Kündigungsfrist speziell für die Milchlieferung von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt, aber die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und damit für die eingezahlten Genossenschaftsanteile unverändert gelassen. Das macht das Wechseln schwer, besonders in Tiefpreisphasen. Wer das DMK verlässt und zu einer anderen Genossenschaft will, muss für mindestens ein Jahr doppelte Anteile finanzieren“, kritisiert Ottmar Ilchmann, Milchsprecher der AbL.

Dass sich derzeit 20 Prozent der Milchmenge des DMK in Kündigung befinden (mit der bisherigen zweijährigen Kündigungsfrist), sei noch kein Zeichen für einen funktionierenden Milchmarkt. „Die Kollegen haben gekündigt, weil das DMK über ein Jahr die schlechtesten Preise gezahlt hat. Ein Großteil der Kollegen hat aber noch keine andere Molkerei gefunden. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass viele Kündigungen zurückgezogen werden und der Milchmarkt so festgezurrt bleibt wie bisher“, warnt Ilchmann. Das Kartellamt müsse deshalb weiter im Blick behalten, ob die Kündigungen tatsächlich zu einem Wechsel führen. Auf andere Kritikpunkte wie die Andienpflicht und die Abnahmegarantie hätte das DMK überhaupt noch nicht reagiert. Gerade die garantierte Abnahme der gesamten erzeugten Milch führe aber zu einer Verschärfung und Verlängerung von Krisen.

Die AbL fordert die Berliner Sondierungsparteien CDU/CSU und SPD auf, das neue EU-Recht im Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung zu nutzen und die Molkereien zur Vorlage schriftlicher Lieferverträge zu verpflichten. In den Lieferverträgen müssen vor der Lieferung Menge, Preis, Qualitäten und Kündigungsfristen von maximal einem Jahr festgelegt werden. „Zur Vorlage solcher Verträge muss die neue Bundesregierung auch die Genossenschaftsmolkereien verpflichten“, fordert der AbL-Milchsprecher Ilchmann. „Eile ist geboten, denn die Zeichen am Milchmarkt stehen schon wieder auf Sturm.“

09.01.2018