AbL wehrt sich mit Klage gegen Steinhoff Familienholding

Unterlassungsbegehren wird als Einschüchterungsversuch gewertet. AbL fordert öffentliche Debatte über Konzentration landwirtschaftlicher Flächen

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hat Klage (auf negative Feststellung) gegen die Steinhoff Familienholding GmbH eingereicht. Sie wehrt sich damit gegen die Aufforderung der Steinhoff-Familienmitglieder an die AbL zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Mit diesem Unterlassungsbegehren hat die Steinhoff Familienholding auf eine Pressemitteilung der AbL vom 16.02.2018 reagiert. Darin hatte die AbL den in den Medien stark diskutierten mutmaßlichen Bilanzskandal des internationalen Möbelkonzerns Steinhoff zum Anlass genommen, um nach möglichen Auswirkungen auf die sehr umfangreichen landwirtschaftlichen Nutzflächen in Deutschland zu fragen, die zur Steinhoff Familienholding gehören. In Studien wird der Umfang dieser Steinhoff-Flächen mit rund 20.000 Hektar angegeben. Im Vergleich dazu gibt die Agrarstatistik die durchschnittliche Größe der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland mit 67 Hektar an.

In ihrer Pressemitteilung vom 16.02.2018 wies die AbL auf den Fall der KTG Agrar mit ehemals über 30.000 Hektar hin, deren Flächen nach einer Insolvenz über Nacht u.a. an den internationalen Immobilienkonzern Zech aus Bremen sowie an die weltweit tätige Rück­versicherungsgesellschaft Münchener Re gingen, „und die Bauern schauten in die Röhre“.

Vor dem Hintergrund der unbestreitbar zunehmenden Landkonzentration in der Hand von zum Teil außerlandwirtschaftlichen Investoren ruft die AbL die Bundes- und Landesregierungen auf, Konsequenzen zu ziehen. Sie fordert gesetzliche Regelungen, um die so genannte ungesunde Verteilung des Bodens in wenige kapitalkräftige Hände zu stoppen und rückgängig zu machen. Vorschläge dazu lägen auf dem Tisch, sowohl von einer Bund-Länder-Kommission als auch von der AbL. So müsse die Übernahme ganzer Betriebe oder von Anteilen davon endlich mindestens genauso reguliert werden wie der direkte Grunderwerb landwirtschaftlicher Nutzflächen. Auch die Freistellung solcher Anteilskäufe unterhalb von 95 %-Übernahmen von der Grunderwerbssteuer müsse beendet werden, denn schließlich müsse auch jeder selbständige Landwirt, der ein paar Hektar kaufe, diese Steuer zahlen. Gleichzeitig fordert die AbL, die Direktzahlungen der EU-Agrarpolitik nicht länger pauschal und unbegrenzt je Hektar Fläche zu zahlen, denn das mache den Einstieg von Investoren in den landwirtschaftlichen Bodenmarkt besonders attraktiv.

„Wir brauchen eine Agrarpolitik und eine Bodenmarktreform in Deutschland, die es gerade jungen Menschen, bäuerlichen Existenzgründern und auch Bauern und Bäuerinnen mit kleinen und mittleren Höfen finanziell ermöglicht, an Land zu kommen und eine gute vielfältige Bewirtschaftung zu praktizieren“, fasst Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der AbL zusammen.

„Dafür setzen wir uns konsequent ein und lassen uns dabei weder von einer Familie Steinhoff noch von anderen Großgrundbesitzern einschüchtern“, so Janßen.

13.03.2018
Von: Pressemeldung