Kennzeichnung muss verbindlich werden

Mehrere Umwelt- und Tierschutzorganisationen „begrüßen grundsätzlich“ in einem gemeinsamen Papier die Bestrebungen der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft nach Verbesserungen für landwirtschaftlich genutzte Tiere. Bezüglich der Einführung des geplanten staatlichen Labels auf freiwilliger Basis erachten sie es allerdings als unerlässlich, „bereits jetzt in dessen gesetzlichen Rahmen die Überführung in eine verpflichtende staatliche Haltungskennzeichnung zu verankern“. Dass dies auch EU-rechtskonform möglich sei, wurde nach Ansicht der Organisationen mehrfach durch Gutachten belegt. „Weit über das Label hinaus, sehen wir in einer Haltungskennzeichnung einen effektiven Beitrag, um mittel- bis langfristig die unzureichende Haltung durch tiergerechtere Verfahren zu ersetzen“, so die Organisationen. Das Beispiel der Eierkennzeichnung habe gezeigt, dass dieser Weg erfolgreich sein kann, denn nur so könnten Verbraucher über die von ihnen akzeptierten Haltungsverfahren entscheiden. Die Bundesregierung wird aufgefordert die rechtlichen Voraussetzungen für ein solches System bis zum Ende dieser Legislaturperiode vorzulegen“. Die derzeit vom Bundesministerium initiierte Tierwohlkennzeichnung, „die nicht konkret alle Haltungsverfahren, sondern 'Tierwohl' an sich auszeichnen will“, bringe eine hohe Verantwortung des Gesetzgebers mit sich: „Die Kriterien der einzelnen Stufen müssen so ausgestaltet sein, dass tatsächlich ein wirkliches Mehr an 'Tierwohl' erkennbar und garantiert ist. So darf die Haltung von Schweinen mit kupierten Ringelschwänzen in Vollspalten-Systemen keinesfalls – auch nicht in der Einstiegsstufe – mit einem entsprechenden Label ausgezeichnet werden; genauso wenig wie eine wochenlange Fixierung im Kastenstand. Vom Ferkel über die Sau bis zum Matschwein müssen alle Tiere berücksichtigt werden“, erklären die Organisationen. Beim staatlichen Tierwohllabel in Dänemark sei das Kupieren von Ringelschwänzen bereits in der Einstiegsstufe verboten und Stroh als Beschäftigungsmaterial sowie eine freie Abferkelung Pflicht. Daran solle sich auch die Eingangsstufe der staatlichen Tierwohlkennzeichnung orientieren. Als Mindestkriterien für die Schweinehaltung sind aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen als Einstieg für das staatliche Tierwohlkennzeichen unter anderem unerlässlich: intakte Ringelschwänze und Eckzähne (keine Ausnahmegenehmigungen, keine Übergangsfristen), kein „vierter Weg“ (Lokalbetäubung) bei der Ferkelkastration, die Erhöhung des Platzangebotes in den Ställen um 40% über den gesetzlichen Standard sowie eine freie Abferkelung (maximale Fixierung der Sauen auf 4 Tage nach der Geburt begrenzt). Als Grundvoraussetzung für jegliche Auslobung mit „mehr Tierwohl“ sehen die Organisationen die Nämlichkeit. „Es dürfen keine Produkte gekennzeichnet werden, bei denen Betriebe noch nicht alle Kriterien erfüllen. Übergangsfristen entfallen somit“, heißt es in dem Papier. Die Finanzierung des überfälligen Umbaus in verbesserte Haltungsverfahren kann nach Ansicht der Organisationen nicht allein den Verbrauchern aufgebürdet werden. Eine reine Finanzierung über den Markt lehnen sie ab. Über die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) sowie durch Bundesmittel stünden bereits Milliarden an öffentlichen Fördergeldern für den Umbau in eine tier- und auch umweltgerechtere Landwirtschaft zur Verfügung. Diese seien weit umfänglicher und zielgerichteter als bisher einzusetzen, wie auch vom Wissenschaftlichen Beirat des Bundeslandwirtschaftsministeriums mehrfach gefordert. Die folgenden Organisationen haben das Papier unterzeichnet: Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, BUND - Friends of the Earth Germany, Bund gegen Missbrauch der Tiere, Bundesverband Tierschutz, Deutscher Naturschutzring, Germanwatch, Greenpeace, PROVIEH und VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz.
07.07.2018
Von: FebL

Protest von Greenpeace aus Anlass der Agraministerkonferenz im Frühjahr in Münster. Foto: FebL