In einer ersten Stellungnahme zum heutigen EuGH-Urteil sagt Martin Schulz, Bauer aus dem Wendland und Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL):
„Mit großer Erleichterung nehmen europäische Bäuerinnen und Bauern das heutige EuGH-Urteil, das auch die neuen Gentechnik-Verfahren betrifft, zur Kenntnis. Wir haben uns – egal ob konventionell oder biologisch wirtschaftend - einen großen Wettbewerbsvorteil und das Vertrauen der BürgerInnen erobert, dadurch, dass wir auf die gentechnikfreie Erzeugung setzen und uns dafür in unseren Regionen stark machen. Dies wollen wir nicht durch neue Gentechnik-Verfahren aufs Spiel setzen. Dem ist der EuGH in seinem aktuellen Urteil gefolgt und betont, dass die mit dem Einsatz der neuen Gentechnik-Verfahren verbundenen Risiken vergleichbar seien mit denen der alten Gentechnik-Verfahren. Würden die neuen Techniken nicht als Gentechnik reguliert, würde dies dem Vorsorgeprinzip zuwiderlaufen, so der EuGH. Damit stärkt er das Vorsorgeprinzip und stellt es klar vor die Profitinteressen der Gentechnik-Konzerne. Die neuen Gentechnik-Verfahren versprechen enorme Profite, die sich v.a. die Konzerne schon jetzt durch Patentanmeldungen sichern. Schutz für Gesundheit, Umwelt und die gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung müssen aber Vorrang haben. Die AbL fordert die EU-Kommission und die Bundesregierung auf, dem EuGH zu folgen und die neuen Gentechnik-Verfahren, wie CRISPR & Co, klar als Gentechnik einzustufen und zu regulieren. Die Bundesregierung hat sicher zu stellen, dass auch ihre Behörden sich daran halten.“
Gemeinsame Verbände-Resolution zu den neuen Gentechnik-Verfahren