„Just for Fun-Freisetzungen“ verbieten

KWS Saat AG will Gentechnik-Zuckerrübe im Schaugarten Üplingen freisetzen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) lässt erhebliche Sicherheits- und rechtliche Bedenken unter den Tisch fallen und hat aktuell die Freisetzung von gentechnisch veränderten (gv) Zuckerrüben H7-1 im Zeitraum 2012 bis 2018 durch die KWS Saat AG aus Einbeck, Niedersachsen, genehmigt. Die gv-Zuckerrüben wurden gegen das Spritzmittel Glyphosat resistent gemacht. Sie überleben eine Glyphosat-Spritzung, wäh-rend alle anderen Pflanzen absterben. Ein breites Bündnis hatte Rechtsmittel gegen den Freisetzungsantrag eingelegt. Während der Genehmigungsphase hatte die KWS Saat AG angekündigt, dass sie nun lediglich noch eine Freisetzung im Schaugarten Üplingen zu Schauzwecken für die Öffentlichkeit vorsehe. Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und Koordinatorin der Einwendung: „Risikoreiche Freisetzungsversuche mit der Glyphosat-resistenten Zuckerrübe H7-1 lehnen wir ab. Erfahrungen aus den USA und Südamerika zeigen, dass herbizidtolerante gv-Pflanzen zu mehr resistenten Unkräutern und verstärktem Pestizideinsatz führen. Erst recht haben zweckfreie Schau-Freisetzungen zur Unterhaltung der Öffentlichkeit - wie sie die KWS plant - nichts auf dem Acker zu suchen. ‚Just for fun’ mit einer Risikotechnologie zu spielen, findet keine Rechtsgrundlage. Spätestens jetzt muss das BVL die erteilte Genehmigung zurückziehen. Anderenfalls muss das zuständige Landesamt Halle die Aussaat verbieten!“ Vom BVL wird in der Genehmigung zwar behauptet, dass für die gv-Zuckerrübe H7-1 wissenschaftliche Daten über die Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt verfügbar seien. Welche Untersuchungen dieser Aussage zu Grunde liegen, wird in der Genehmigung nicht benannt. Zitiert wird lediglich aus Versuchen mit anderen gv-Zuckerrüben-Events, anderen Pflanzenarten oder in Bakterien produzierten transgenen Proteinen, die für eine Risikobewertung der H7-1 nicht ausreichend sind. Tatsächlich existieren offenbar keine umfangreichen Untersuchungen der Auswirkungen von H7-1 auf die Umwelt. Auf das Fehlen grundlegender Daten zu Umweltauswirkungen dieser gv-Zuckerrübe hatte die niederländische Zulassungsbehörde für Gentechnik schon im Jahr 2010 hingewiesen. Ohne sich mit dieser Kritik einer europäischen Fachbehörde konkret auseinander zu setzen, wird vom BVL weiter behauptet, es gäbe ausreichende Untersuchungen. Die Rechtsanwältin der Einwender, Katrin Brockmann: „Wenn man sich die Genehmigung des BVL anschaut, fehlt es jedenfalls für den Standort Üplingen an allem, was das Gentechnikgesetz verlangt. Die Genehmigung enthält weder einen Zweck – denn agronomischen Daten werden in Üplingen nicht erhoben – noch eine Bewertung des Risikos in einem Schaugarten freizusetzen, noch Sicherheitsvorkehrungen, die die besonderen Umstände eines öffentlich zugänglichen Schaugartens berücksichtigt. Samen, Pflanzen oder Pflanzenteile können ohne weiteres von Besuchern entfernt werden. Ein Hinweisschild ist nicht ausreichend.“ Gemeinsam fordern die Einwender, die risikoreiche, zweckfreie Demonstration von gv-Zuckerrüben in Üplingen auf der Grundlage des § 26 Gentechnikgesetz sofort zu untersagen. V.i.S.d.P.: Annemarie Volling, Koordinatorin des Bündnisses, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V., Bahnhofstraße 31, 59065 Hamm/Westf., Tel: 04131/400720, mobil: 0160/96760146, www.abl-ev.de Inhaltliche Nachfragen und rechtliche Informationen: Annemarie Volling, Koordinatorin des Bündnisses, AbL e.V., Tel. mobil: 0160/96760146 Rechtsanwältin Katrin Brockmann, Berlin, Tel: 030/28876783 Andreas Bauer-Panskus, epigen Wissenschafts- und Projektbüro, mobil: 0176/61176101 Dr. Martha Mertens, Gentechnikexpertin des BUND, mobil: 0176/62927503 Siegrid Herbst, IG Saatgut, Tel: 0511/924001837