Fragwürdiges Urteil im Saatgut-Streit

Bäuerliche Interessengemeinschaft setzt weiter auf Widerstand

Luxemburg/Lüneburg, den 5. Juli 2012. Auch wenn Bauern gegenüber der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH in Bonn durch ein Versehen oder durch Unachtsamkeit unvollständige oder unkorrekte Angaben über ihren An- und Nachbau von Ackerfrüchten gemacht haben, steht den Pflanzenzüchtern nicht nur die entgangene Nachbaugebühr sondern ein Schadensersatz in Höhe der vollen Züchter-Lizenzgebühr zu, so der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in seinem heutigen Urteil.

„Wir halten dieses Urteil für sehr fragwürdig, werden abwarten, wie es der Bundesgerichtshof in Karlsruhe umsetzt und es dann in der Beratung gegenüber den Bauern berücksichtigen“, so Georg Janßen, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft Nachbau und Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) in einer ersten Stellungnahme.

Janßen weiter: „Es ist nicht nachvollziehbar, wenn die EuGH-Richter das Nachbau-Saatgut –also das Saatgut aus der Ernte eines Bauern – gleichsetzen mit zertifiziertem Saatgut, also neu gekauftes Saatgut vom Saatguthandel. Unberücksichtigt bleibt durch den EuGH auch, dass die Bauern zunehmend mit bürokratischem Aufwand konfrontiert sind, wodurch es auch bei den Angaben gegenüber der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH unverschuldet zu Fehlern kommen kann, sie also nicht bewusst unvollständige und unkorrekte Angaben gemacht haben. Dieses auch unbewußte Fehlverhalten wird unverständlicherweise dem Bewusstsein gleichgesetzt, falsche oder keine Angaben zu machen.“

Für uns geht der Kampf um das uneingeschränkte Recht auf Nachbau von Pflanz- und Saatgut weiter. Hinter den Brüsseler Kulissen wird von der EU-Kommission an einer Reform der EU-Sortenschutzgebung gearbeitet. Die europäischen Pflanzenzüchter haben zusammen mit den europäischen Bauern- und Genossenschaftsverbänden Vorschläge erarbeitet, die eindeutig die Rechte der Pflanzenzüchter stärken und deutliche Verschärfungen für die Bauern bringen sollen. So ist in den Vorschlägen von einer pauschalen Auskunftspflicht aller Bauern über den An- und Nachbau von Ackerfrüchten und von einer deutlichen Erhöhung der Nachbaugebühren die Rede. Wir setzen dagegen auf den bäuerlichen Widerstand und für das Recht auf Nachbau und werden dies mit unseren europäischen bäuerlichen Berufskollegen auch deutlich machen.“

V.i.S.d.P.: Georg Janßen, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft Nachbau und Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Telefon: 04131-407757 oder mobil: 0170-4964684 www.ig-nachbau.de Weitere Informationen: Rechtsanwälte Beismann und Miersch in Hannover, Telefon: 0511-228863 -0
05.07.2012
Von: Pressemitteilung