CETA bleibt Gefahr auch für bäuerliche Landwirtschaft

Die im Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Kanada (CETA) vorgesehenen Sonderklagerechte für Investoren (Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit) sind mit dem EU-Recht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem jetzt veröffentlichten Gutachten. Das Netzwerk Gerechter Welthandel, dem 56 zivilgesellschaftliche Organisationen angehören, bedauert diese Entscheidung und betont, dass Sonderklagerechte für Konzerne nicht kompatibel mit der Demokratie, dem Klimaschutz sowie Sozial- und Arbeitsrechten sind. Das Urteil des EuGH macht den Weg frei für eine Paralleljustiz für Konzerne in Freihandelsabkommen. Kanadische Konzerne können nach Ratifizierung des Abkommens EU-Staaten auf Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe verklagen, wenn sie ihre Profite durch Gesetze zum Schutz der VerbraucherInnen oder der Umwelt gefährdet sehen. Umgekehrt gilt das auch für europäische Konzerne in Kanada. Berit Thomsen, Mitarbeiterin für Internationale Agrarpolitik bei der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sagt: "Ceta birgt neben den Schiedsgerichten viele weitere Gefahren für die bäuerliche Landwirtschaft. Die zollfreien Importquoten aus Kanada für Schweine- und Rindfleisch sollen mit Ceta stetig steigen. In Kanada wird Fleisch billiger und industrieller produziert als hier. Diese zusätzlichen Importmengen können unsere heimischen EU-Märkte empfindlich treffen, denn wir erzeugen selbst mehr, als wir verbrauchen. Steigende Importmengen werden die Preise der Schweine- und Rinderhalter in Deutschland drücken. Der Druck auf unsere Standards wird außerdem zunehmen. Dafür gibt es das Instrument der regulatorischen Kooperation. In diesen Gremien sitzen nicht nur Vertreter*innen der EU-Kommission und der kanadischen Regierung, sondern auch Konzerne können sich einbringen. Der Canadian Meat Council hat von diesem Instrument schon gebrauch gemacht und gefordert, dass auch Fleisch, dass mit Hormonen und Beta-Agonisten erzeugt wurde, nach Europa exportieren zu dürfen. In Europa sind diese Wachstumsverstärker derzeit noch verboten. Die AbL fordert von der deutschen Bundesregierung Ceta eine Absage zu erteilen und statt dessen in Europa eine faire, sozialgerechte und klimaverträgliche Handelspolitik auf den Weg zu bringen." Auch für Alessa Hartmann von der Organisation PowerShift „ist und bleibt“ CETA ein schlechtes Abkommen. „Es schränkt den Handlungsspielraum von Kommunen ein, unterstützt die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen und gefährdet die öffentliche Daseinsvorsorge. Es schützt das Vorsorgeprinzip nur unzureichend und öffnet damit Tür und Tor für die Verwässerung von Umwelt- und Verbraucherschutzstandards. Das Abkommen genügt nach wie vor nicht den Ansprüchen an ein nachhaltiges Abkommen, das Umwelt- und Klimaschutz vorantreibt und Menschenrechte schützt. Stattdessen dient es vor allem den Interessen großer Konzerne“, stellt Hartmann fest. Die aktuelle europaweite Kampagne „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“ fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich aus Handels- und Investitionsabkommen zurückziehen, die Sonderklagerechte enthalten, und künftig keine solchen Abkommen mehr abzuschließen. Sie wird von über 200 europäischen Organisationen, Gewerkschaften und sozialen Bewegungen getragen; auch das Netzwerk Gerechter Welthandel ist dabei. Die entsprechende Petition wurde in den ersten drei Monaten bereits von über 550.000 Menschen europaweit unterzeichnet.
03.05.2019
Von: FebL/PM

Protest gegen CETA vor dem Europäischen Parlament. Foto: NGW