BMEL widerspricht Niedersachsens Vorschlag zu verpflichtendem Tierwohl-Label

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Dr. Hermann Onko Aeikens ist der Ankündigung des Landes Niedersachsen, über eine Initiative im Bundesrat ein verpflichtendes Tierwohl-Label einzuführen, mit deutlichen Worten entgegen getreten. "Gut, dass Niedersachsen unseren Vorstoß für mehr Tierwohl grundsätzlich unterstützt und die Einführung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens als ersten Schritt ansieht. Die Forderung nach der sofortigen Einführung eines verpflichtenden Kennzeichens ist allerdings nicht zielführend. Wer eine verpflichtende Kennzeichnung fordert, erweist dem Tierwohl einen Bärendienst. Denn er weiß genau, dass es aufgrund der rechtlichen Schwierigkeiten auf unabsehbare Zeit keine Verbesserungen in der Tierhaltung geben wird. Wenn man schnell weiterkommen will, geht es nur so, wie wir es vorschlagen. Wir wollen jetzt mehr für das Tierwohl tun und es nicht auf die lange Bank schieben“, so Aeikens. Perspektivisch wolle das BMEL eine verpflichtende Kennzeichnung auf nationaler und europäischer Ebene. Das sei aber ein langwieriger Prozess und mit rechtlichen Schwierigkeiten verbunden. Bundesministerin Klöckner werde darüber kurzfristig Gespräche mit den Koalitionsfraktionen führen. „Wir kommen umso schneller zu einer gemeinsamen Lösung, je mehr Staaten national aktiv werden – so wie Dänemark und die Niederlande und wir jetzt mit unserer staatlichen Tierwohlkennzeichnung. Der nationale freiwillige Weg ist also die Vorstufe, um auf Europaebene etwas erreichen zu können", erklärt Aeikens. Anfang Juli werde das Tierwohlkennzeichengesetz ins Kabinett eingebracht und zeitnah auch die Verordnung mit den konkreten Kriterien vorgelegt, die bereits der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Damit werden laut Aussage von Aeikens folgende drei Ziele erreicht:
1. Wir verbessern das Tierwohl in der gesamten Lebensspanne des Tieres: vom Ferkelbereich, über die Mast, den Transport bis zur Schlachtung. Es geht also nicht nur um die Stallhaltung.
2. Das Kennzeichen gibt den Verbrauchern Orientierung. Umfragen zeigen immer wieder, dass die Verbraucher bereit sind für mehr Tierwohl auch mehr zu bezahlen: Jetzt können sie erkennen, in welchen Produkten dieses Mehr an Tierwohl steckt.
3. Die Landwirte haben einen Anreiz mehr in das Tierwohl zu investieren, weil sie damit werben dürfen." Kriterien werden zunächst für Schweine erarbeitet, weitere Nutztierarten sollen folgen. Die Kriterien müssen für die verschiedenen Stufen des Tierwohlkennzeichens und für jede Tierart jeweils individuell erarbeitet werden. Die Bedingungen an die Aufzucht, Haltung und Schlachtung von Schweinen können nicht einfach auf andere Nutztierarten übertragen werden.
19.06.2019
Von: FebL/PM

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Dr. Hermann Onko Aeikens. Foto: BMEL/Thomas Imo/photothek.net