Dem BMEL geht Entwurf der Bundesregierung zur Einschränkung von Share Deals nicht weit genug

Die Bundesregierung will das für Investoren lukrative „Steuersparmodell“ der sogenannten Share Deals (Anteilskäufe) einschränken. Share Deals bleiben bisher von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn ein Investor weniger als 95 Prozent der Unternehmensanteile, wie beispielsweise eines landwirtschaftlichen Betriebs, kauft. Übernehmen eventuell vorhandene Co-Investoren die verbleibenden Anteile, können nach einer Wartezeit von fünf Jahren beide Teile steuerfrei zusammengeführt werden. Auf diese Art der Steuerumgehung gehen den Bundesländern Schätzungen zufolge jährlich bis zu einer Milliarde Euro verloren. Nach dem auf Vorschlägen der Länder beruhenden jetzt von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgelegten und im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf soll die steuerauslösende Grenze auf 90 Prozent abgesenkt und die Wartezeit auf zehn Jahre verlängert werden. Dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) geht dieser Entwurf nach Informationen des Nachrichtendienstes Agrar-Europe nicht weit genug. Es will sich daher im weiteren parlamentarischen Verfahren für schärfere Bestimmungen einsetzen. Dabei sei das BMEL auf die Unterstützung durch die Länder respektive deren Finanzminister angewiesen und müsse diese von den agrarstrukturellen Belangen überzeugen. Wie eine Sprecherin des BMEl gegenüber Agrar-Europe erklärte, wäre aus agrarstruktureller und bodenmarktpolitischer Sicht die Umsetzung eines quotalen Besteuerungsmodells die wirksamste Regelung zur Bekämpfung der Grunderwerbsteuerumgehung mittels Share Deals. Zusätzlich solle die Haltefrist bei Agrarimmobilien auf 15 Jahre verlängert werden. Laut Agrar-Europe haben dem Ministerium zufolge Share Deals erhebliche negative agrarstrukturpolitische Folgen. Es habe sich gezeigt, dass meist kapitalstarke außerlandwirtschaftliche Investoren über Anteilskäufe die Preise auf dem landwirtschaftlichen Grundstücksmarkt trieben. Share Deals böten ihnen dabei die Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer - in den meisten Bundesländern 6,5 % des Grundstückspreises - zu umgehen und somit erhebliche Wettbewerbsvorteile auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt zu erlangen. Einzellandwirte hätten deshalb zunehmend Schwierigkeiten, geeignete Agrarflächen zu erwerben.
05.08.2019
Von: FebL/PM

Bundesregierung und BMEL beim Umgang mit Anteilskäufen mit unterschiedlichen Vorschlägen. Foto: FebL