Linke: Maßnahmen der Bundesregierung zum Bodenmarkt nicht ausreichend

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Veränderung des Gesetzes über die Preisstatistik beschlossen. Dabei hatte sich das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) nach eigenen Worten „vor allem bei den Regelungen zur Statistik über die Kaufwerte landwirtschaftlicher Grundstücke eingebracht“. Auf seine Initiative hin werde im Rahmen der Erhebung über die Kaufwerte solcher Grundstücke zukünftig zusätzlich erhoben werden, ob Verkäufer sowie Käufer Landwirte sind oder nicht, um so die Transparenz auf den landwirtschaftlichen Bodenmärkten zu verbessern und der landwirtschaftlichen Nutzung von Agrarflächen Vorrang einzuräumen. "Die Äcker sollen bei unseren Bauern bleiben – nicht zu Spekulationsobjekten werden. Die von uns initiierten Maßnahmen sind daher ein wichtiger Schritt, um die Bedeutung und Aktivitäten außerlandwirtschaftlicher Investoren auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt besser beurteilen und kontrollieren zu können. Sie sind ein Beitrag zur Sicherung einer flächendeckenden, familiengeführten Landwirtschaft", erklärt dazu Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Für die agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Kirsten Tackmann, macht die Bundesregierung „nach jahrelangem Druck der LINKEN“ damit „wenigstens Trippelschritte in Richtung Transparenz am Bodenmarkt“. Das reiche jedoch bei weitem nicht aus, um die Netzwerke nicht-landwirtschaftlicher Investoren wirklich offenzulegen, geschweige denn Spekulation mit landwirtschaftlichen Nutzflächen zu unterbinden. „Die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) bleibt weiter Teil des Problems, denn der Bund veräußert damit selbst Flächen zu Höchstgeboten, statt sie in öffentlichem Eigentum zu halten und langfristig an ortsansässige, nachhaltig wirtschaftende Agrarbetriebe zu fairen Preisen zu verpachten. Denen läuft längst die Zeit davon, sie zahlen die Zeche für diese Inkonsequenz. Das ist angesichts der hohen gesellschaftlichen Verantwortung für den Boden als unser aller Lebensgrundlage unverantwortlich“, erklärt Tackmann. Zum Kampf gegen Bodenspekulation gehöre auch, Konzerne von der Agrarförderung auszuschließen. Boden gehöre zu den Naturressourcen, deshalb gelte hier besonders hohe Verantwortung für den Umgang. „Der Gesetzgeber muss eine breite Streuung des Bodeneigentums und die gesellschaftliche Teilhabe ebenso sichern wie die Bodenqualität. Der Schutz des Bodens – als nicht vermehrbares öffentliches Gut – und seine nachhaltige Nutzung dienen dem Gemeinwohl. Deshalb gehört die Frage ‚Wem gehört das Land?‘ zu den zentralen Fragen der Gesellschaft. In Ostdeutschland sind regional 50 Prozent der Flächen bereits in nicht-landwirtschaftlichem Besitz - auch weil die Bodenpreise längst nicht mehr mit landwirtschaftlicher Arbeit zu finanzieren sind. Was wir brauchen, ist eine bundeseinheitliche Bodenpolitik, die dem Geschäftsmodell nicht-landwirtschaftlicher Investoren endlich einen Riegel vorschiebt“, so Tackmann.
30.08.2019

Der beschlossene Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zur Schaffung von mehr Transparenz am Bodenmarkt ist nach Ansicht der Linken nicht ausreichend. Foto: FebL