Klöckner kritisiert Untätigkeit der Länder beim Bodenrecht

„Mit Sorge“ sieht das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die Entwicklungen am Bodenmarkt. „Dringend erforderlich ist die Anpassung des Bodenrechts an die heutigen Herausforderungen“, schreibt Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in der Jubiläumsausgabe der vom Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) herausgegebenen „Landentwicklung aktuell“ zu „100 Jahre Reichsiedlungsgesetz“ und „50 Jahre Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘ (GAK)“. Darin kritisiert die Ministerin die bisherige Untätigkeit der Länder und fordert sie auf, „diese Aufgabe – unterstützt durch die Bund-Länder-Initiative Landwirtschaftlicher Bodenmarkt – nun zu erledigen“. Die Intransparenz auf dem Bodenmarkt begünstigt nach Ansicht der Ministerin große private und institutionelle Akteure, die jährlich hunderte von Pacht- und Kaufverträgen abschließen oder vermitteln. Landwirte mit einer Handvoll von Pachtverträgen und wenigen Kaufabschlüssen in ihrem Berufsleben seien dagegen fast „Amateure“ auf dem Bodenmarkt. Die Transparenzdefizite und Regulierungslücken schafften eine Situation, die sie benachteiligt und die es den Behörden schwer bis unmöglich macht, einzugreifen. Insofern stelle sich die Frage, aus welchem Grund die Länder der 2006 übernommenen Verantwortung für diesen Rechtsbereich nicht gerecht werden. „Mein Ministerium kann diesen Prozess in Randbereichen flankieren und tut dies im Rahmen von Forschungsprojekten, Transparenzregelungen in der Agrarstrukturerhebung und der Grunderwerbsteuer. Das kann aber die großen Defizite bei Regulierung und Vollzug des Bodenrechts nicht kompensieren“, erklärt Klöckner. Zur Beseitigung der Defizite verweist die Ministerin auf Gutachten der BLG und die 2014 von der Agrarministerkonferenz eingesetzte Expertengruppe. Die Experten hätten sich mit über 80 Änderungsvorschlägen von Verbänden, Ländern und Parteien befasst und am Ende 28 Bausteine mit Vorschlägen zur Änderung der Gesetze und flankierende Maßnahmen vorgeschlagen. Zentrale Elemente seien die Ausweitung der Regulierung auf juristische Personen und die Einbeziehung von Anteilskäufen, eine Sanktionsregelung für die Verstöße gegen das Landpachtverkehrsgesetz sowie eine Verbesserung der Transparenz. Zur Entschlackung und zur Vereinfachung sollten die drei Gesetze – das RSG, das Grundstücksverkehrsgesetz (GrstVG) und das Landespachtverkehrsgesetz (LPachtVG) – wie in Baden-Württemberg zu einem Gesetz zusammengefasst werden. „Bislang ist allerdings kein einziger Vorschlag der von den Ländern eingesetzten Expertengruppe umgesetzt worden“, so Klöckner. Zur aktuellen Situation schreibt die Ministerin in dem Beitrag: „Die Flächen werden immer weniger, und sie werden immer teurer. Seit 1993 haben wir 1,1 Millionen Hektar Agrarflächen in Deutschland an Siedlungs- und Verkehrsnutzungen und andere Verwendungen abgegeben. Es gibt seit der Finanzkrise 2008 eine zunehmende Konkurrenz von Finanzinvestoren um den Boden. Auch daraus ergeben sich steigende Kauf- und Pachtpreise. Die sind inzwischen für aktive Landwirte kaum noch zu finanzieren. Seit 2005 sind die Kaufpreise um fast 180 Prozent gestiegen. Gleichzeitig sind die Aktivitäten juristischer Personen von dem antiquierten Bodenrecht nicht erfasst. Anteilskäufe von juristischen Personen machen in Ostdeutschland 20 Prozent der Flächentransfers aus, in einzelnen Jahren bis zu 50 Prozent. Der Vorrang für Landwirte kann kaum noch durchgesetzt werden, die Rate liegt nur noch bei etwa fünf Prozent der Transfers an Nichtlandwirte. Gesetzeswidrig werden 75 Prozent der Pachtverträge in Deutschland nicht angezeigt. Damit kann der Staat agrarstrukturelle Ziele und auch die Verhinderung von Spekulation kaum noch durchsetzen. Es gibt also einen hohen Reformbedarf beim Bodenrecht.“
23.09.2019
Von: FebL

Ministerin Klöckner bemängelt Untätigkeit der Länder beim Bodenrecht. Foto: FebL