BDM-Position zu Inhalten des Agrarpakets

Das sogenannte Agrarpaket der Bundesregierung stand und steht im Zentrum von Protesten von Bauern und Bäuerinnen, hat zu heftigen Diskussionen und Reaktionen geführt. Jetzt hat der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) seine Position zu den drei Elementen des Agrarpakets - I. Umschichtung von erster in die zweite Säule; II. Tierwohllabel; III. Klimaschutzmaßnahmen inkl. Insektenschutzprogramm und Novellierung Düngeverordnung - in einem Papier zusammengefasst. „Angesichts der wirtschaftlichen Schieflage der Landwirtschaft und der bisher sehr großen Einkommensabhängigkeit von den Direktzahlungen hat der BDM weitere Anhebungen der Umschichtungsmittel abgelehnt“, heißt es in dem Papier. Voraussetzung für eine Zustimmung zur weiteren Anhebungen wäre, dass die Gemeinsamen Marktordnung weiterentwickelt wird – „hin zu einer besseren Marktstellung der Landwirtschaft gegenüber der Verarbeitungsindustrie (Molkereien, Schlachtunternehmen etc.), die es ermöglicht, das Haupteinkommen wieder aus dem Verkauf ihrer Produkte zu erzielen“, schreibt der BDM und verweist dabei auf seine Sektorstrategie 2030. Grundsätzlich wird sich nach Ansicht des BDM „zunehmend die Notwendigkeit ergeben, die Agrargelder an konkrete Leistungen der Landwirtschaft für die Gesellschaft (Umwelt-, Klimaschutz, Artenvielfalt, soziale Aspekte) zu binden. Bei den Verhandlungen zur Fortschreibung der GAP 2020 werde von einem Anteil von 40 % der Agrargelder für konkrete Leistungen (Eco-Schemes, zweite Säule) ausgegangen. Beim Tierwohllabel hält der BDM die Freiwilligkeit für das größte Hindernis, wenn es darum geht, eine wirkliche Sichtbarkeit der verschiedenen Standards und gesellschaftliche Akzeptanz dafür zu erreichen. „Der fast inflationären Flut von Labels der Handelskonzerne bzw. der Verarbeitungsindustrie wird mit dem freiwilligen staatlichen Tierwohllabel nicht entgegengewirkt werden können. Maxime dieser Handels- und Industrie-Labels ist die bessere Wettbewerbsposition im Buhlen um den Verbraucher, nicht die Leistbarkeit für die Erzeuger“, so der BDM. Mit Blick auf die Düngeverordnung hält der BDM unter anderem pauschalierende Festlegungen über die gesamte LN (z.B. 170 kg N/ha aus organischen Düngemitteln) für nicht zielführend im Sinne nicht zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung. Für Problemgebiete (rote Gebiete) müssten die notwendigen Maßnahmen wesentlich kleinteiliger und trennschärfer erfolgen, um dem Verursacherprinzip stärker Rechnung zu tragen. Das N-Reduktionsziel wird vom BDM mitgetragen. Die am heftigsten kritisierte Regelung, wonach in roten Gebieten die Stickstoffdüngung pauschal 20% unter dem errechneten Bedarf erfolgen muss, muss nach Ansicht des BDM zugunsten einer bedarfsgerechten Düngung wieder aufgehoben werden, wenn sich die Grundwasserqualität entsprechend verbessert hat (wie in Dänemark). Dazu seien ein konsequentes Monitoring und entsprechende Transparenz erforderlich. Bezüglich des Pflanzenschutzmitteleinsatzes sei „bei nüchterner Betrachtung“ den im Insektenschutzprogramm – dem nach Ansicht des BDM Kernelement des Agrarpakets – vorgesehenen Maßnahmen (z.B. dem Glyphosat-Verbot bis spätestens 2023) „kaum zu widersprechen“. Die angestrebte Reduktion von Pflanzenschutzmitteln sollte auch Ziel der Landwirtschaft sein. Eine Grundvoraussetzung dafür ist dabei für den BDM eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation durch eine Weiterentwicklung der Gemeinsamen Marktordnung zur deutlichen Verbesserung der Marktstellung der Landwirtschaft gegenüber der Verarbeitungsindustrie. Damit könne auch überzogenen Anforderungen der Verarbeiterseite im Hinblick auf Standards begegnet werden. Grundsätzlich gilt für den BDM: „Mit immer weiter verschärften Auflagen und höheren Produktionsstandards allein lassen sich die Probleme nicht lösen!“ Notwendig seien Preise, die es den Bauern und Bäuerinnen unter anderem ermöglichen, ihre Betriebe wirtschaftlich nachhaltig weiterzuentwickeln und die notwendigen Veränderungen in Bezug auf Umwelt-, Klima-, Naturschutz und Tierwohlstandards zu erbringen.