Neue Gentechnik: Ethik-Kommission verteidigt das Vorsorgeprinzip

In der Diskussion um die Regulierung der neuen Gentechnik behaupten interessierte Kreise immer wieder, das Vorsorgeprinzip würde Innovationen behindern. Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) hat diese Argumentation unter die Lupe genommen. Sie kam dabei zu einem eindeutigen Ergebnis: Die Behauptung ist falsch. Das Vorsorgeprinzip könne sogar, richtig angewandt, innovationsfördernd sein. Darauf weist der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) hin. Dabei argumentieren die Ethikexperten so: Eine Vorsorgesituation – wie etwa die Entwicklung und Anwendung neuer gentechnischer Verfahren – zeichnet sich dadurch aus, „dass ein Schaden eintreten könnte, man aber nur über beschränktes Wissen darüber verfügt, mit welcher Wahrscheinlichkeit dieser mögliche Schaden eintritt“. Die ethische Idee der Vorsorge begründe in solchen Situationen „eine Pflicht, Massnahmen zu ergreifen, um mögliche schwerwiegende Schäden zu verhindern oder soweit zu begrenzen, dass sie ein zulässiges Mass nicht überschreiten, sollten sie eintreten“. Diese Pflicht bestehe selbst dann, „wenn man über die Eintrittswahrscheinlichkeit (noch) nicht mehr weiß, als dass sie größer als null ist.“ Ebenso wie die Risiken sind aus Sicht der Ethiker in Vorsorgesituationen auch die möglichen Chancen einer neuen Technik noch nicht wissenschaftlich belegbar. Deshalb müssten „auch Nutzenpotenziale erforscht und, soweit in einer Vorsorgesituation zulässig, Daten zur Wahrscheinlichkeit ihrer Realisierung erhoben werden“, schreiben die Experten. Insofern seien „Überlegungen zum Innovationspotenzial und den entsprechenden Chancen ein fester Bestandteil einer Vorsorgesituation“. Zumal Vorsorgemaßnahmen auch zu einer „Suche nach alternativen, risikoärmeren Entwicklungspfaden“ führen könnten. Die Ethiker betonen, dass es bei der Vorsorge nicht darum gehe, Risiken und Chancen abzuwägen oder auszubalancieren. Dies sei erst möglich, wenn die Risiken bekannt seien und bewertet werden könnten. Dann aber bestehe keine Vorsorgesituation mehr. Das Fazit der Ethiker: „Die Zulassung dieser Technologien und der entsprechenden Produkte ist aus ethischer Sicht an ein relativ anforderungsreiches Verfahren gebunden, das auch dann nicht zur Disposition steht, wenn es länger dauern sollte, bis sie auf den Markt kommen.“ Dies sei aus ethischer Sicht auch dann zu berücksichtigen, „wenn dieser Fortschritt nötig erscheint, um die anstehenden globalen Herausforderungen meistern zu können.“ Deshalb gebe es, ethisch gesehen, keinen plausiblen Grund, der politischen Forderung nach „einer rascheren Zulassung von innovativen Produkten mit erheblichem Schadenspotenzial“ nachzukommen. Der von der Schweizer Regierung eingesetzten EKAH gehören zwölf hochrangige Ethikexperten aus verschiedenen Fachbereichen an. Sie haben den Auftrag, „Entwicklungen und Anwendungen der Bio- und Gentechnologie im ausserhumanen Bereich zu beobachten und aus ethischer Sicht zu beurteilen“, heißt es auf der Webseite der EKAH. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Regierung und Behörden beim Erlass und Vollzug von Gesetzen zu beraten.