Gentechnikforscher wollen Freifahrtschein

Umweltbundesamt Wien: Vorsorge ist Innovation

In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern Forscher der Leopoldina, der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften und die Deutsche Forschungs­gemeinschaft (DFG), das EU-Gentech­nik­recht zu ändern. Demnach sollen nur noch bestimmte neue Gentechnik-Pflanzen dem Gentechnik-Recht und einer Kennzeichnungspflicht unterliegen, ein Großteil soll unreguliert angebaut oder auf den Markt kommen dürfen. Aktuell ist noch unklar, wie die neue EU-Kommission sich zu den neuen Gentechnik-Verfahren posi­tio­niert. Ob sie dem Europäischen Gerichtshof folgt, der im Juli 2018 bestätigt hat, dass auch Orga­nis­men, die durch neue Gentechnik-Verfahren wie CRISPR erzeugt worden sind, Gentechnik sind und nach EU-Gentechnikrecht reguliert werden müssen. Oder ob die Kommission dem starken Lobby­druck seitens der Gentechnik-Industrie und der Forscher nachgibt, die eine Regulierung der neuen Verfah­ren nach Gentechnikrecht möglichst verhindern will. Keine Regulierung hieße keine verpflichtende Risikoprüfung und Bewertung, keine Transparenz, weil kein Zulassungsverfahren nötig wäre, um GV-Pflanzen anzubauen oder zu importieren, keine Rückverfolgbarkeit, keine Kennzeich­nung, keine Übernahme der Haftung im Schadensfall. In letzteres Horn stoßen nun auch die Leopoldina, die 2008 zur Nationalen Akademie der Wissenschaf­ten ernannt wurde und sich als Berater der Politik und Gesellschaft versteht, und die DFG, die in Deutschland mit Abstand die meisten Forschungsgelder (Drittmittel) vergibt. Ihr Förderetat betrug 2018 fast 3,4 Mrd. Euro. Konkret schlagen die Wissenschaftler vor, dass kurzfristig alle GV-Organismen vom Gentechnikrecht auszunehmen seien, in die „keine art­frem­de genetische Information eingefügt ist“ und/oder wenn „eine Kombination von genetischem Mate­rial vorliegt, die sich ebenso auf natürliche Weise oder durch konventionelle Züchtungsver­fah­ren ergeben könnte“. Ob eine Ausnahme vorliegt, könne in einem „behördlichen Vorprüfungsverfahren“ geklärt werden. Trifft sie zu, dann würde auch die Kennzeich­nungs­pflicht gestrichen. Längerfristig solle ein „völlig neuer Rechtsrahmen“ geschaffen werden. Der „verfah­rensbezogene Ansatz“ sei „wissenschaftlich nicht begründbar“ – viel­mehr sei das Risiko abhängig von der „Neu­artigkeit des jeweiligen Produktes bzw. Merkmals.“ Freiset­zungsversuche sollen „schnellstmöglich“ praktikabel gemacht werden, das Standortregister wird in Frage gestellt. Das „kos­ten­intensive Zulassungsverfahren“ führe zu erheblichen Innovationshem­mun­gen. Das Vorsorgeprinzip dürfe nicht an „spekulativen Risiken anknüpfen.“   Unabhängige Experten? Kritisch ist die Zusammensetzung der Expertengruppe, die die Stellungnahme erarbeitete, so die gen­technikkritische Organisation Testbiotech. Darunter seien mehrere Entwickler*innen gentechnisch veränderter Organismen, die selber Patente auf entsprechende Verfahren und Pflanzen angemeldet haben. Einige kooperierten auch mit Gentechnik-Konzernen wie Bayer oder der BASF. Darunter Prof. Detlef Weigel vom Max Planck-Institut in Tübingen, der Patente auf GV-Pflan­zen hält, und laut eigenen Angaben Bayer berät. Prof. Holga Puchta vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist einer der Pio­niere der neuen Gentechniken und ist beteiligt an Patenten auf GV-Pflanzen bzw. an Verfahrens-Paten­ten, u.a. gemeinsam mit der BASF. Prof. Bernd Müller-Röber ist Vorstand von VBIO, einem Verein von Bio­wissenschaftler*innen. Auch er ist an einer Reihe von Gentechnik-Patenten beteiligt, u.a. gemein­sam mit Bayer. Als Fachexperten wurden u.a. die KWS Saat SE sowie der Bundesverband Deutscher Pflanzen­züch­ter angehört. Gentechnikkritische Vertreter oder Ökologen waren nicht vertreten. Dies zeigt, dass die Expert*innen keineswegs unabhängig sind, sondern auch ein offensichtliches Interesse an der Anwendung der Gentechnik und ihrer kommerziellen Ver­wer­­tung haben. Vorsorge ist die eigentliche Innovation Ein deutlich differenzierteres Verständnis von Wissenschaft und Vorsorge vertritt Helmut Gaugitsch vom Umwelt­bundesamt Wien auf der wissenschaftlichen Tagung: „CRISPR macht’s möglich?“ der Fachstelle Gentechnik und Umwelt am 11.12.2019 in Berlin. „Die neuen Gentechnik-Verfahren wie CRISPR-Cas sind mächtige Verfahren, mit denen es möglich ist, das Genom tiefgreifend zu verändern. Diese gehen deutlich über die bisherigen möglichen Verän­de­rungen hinaus,“ so Gaugitsch. Es könnten Genbereiche verändert werden, die für die bisherigen Verfahren wenig zugänglich seien. Mehrere Orte könnten gleichzeitig verändert und ganz neue Kombinationen erzeugt werden. Es können auch mehrere Gene gleichzeitig verändert werden. Sogar gekoppelte Gene könnten einzeln adressiert werden, was mit den bisherigen Verfahren kaum möglich sei. Eine Risikobewertung von lediglich „transgenen“ Pflanzen greife viel zu kurz und sei fachlich nicht fundiert. Er gibt zu bedenken, dass eine höhere Präzision nicht mit Sicherheit gleichzusetzen sei. Selbst kleine Veränderungen könnten gravierende Auswirkungen haben, dies sei eben in einer Risikobewertung zu analysieren. Er weist auf unser limitiertes Wissen über die tatsächlichen Wirkungen von kleinen oder großen Veränderungen hin. Bei der Prüfung des Endprodukts und seiner Merkmale muss auch das eingesetzte gentechnische Verfahren im Hinblick auf etwaige Risiken geprüft werden. Eine Regu­lie­rungsausnahme verschiedener neuer Gentechnik-Verfahren, sei derzeit keine Option – zumal es keinerlei Erfahrungen und systematische Risikoer­fas­sung bei den neuen Gentechnik-Verfahren gebe. Das der Gentechnik-Regulierung zugrundeliegende Vorsorgeprinzip sei auch kein Verhinderungsprinzip – wie es teilweise dargestellt werde – sondern ein wichtiges Innovationselement. Zum Artikel_hier
20.12.2019
Von: Von: Annemarie Volling, Unabhängige Bauernstimme (1/2020)