AbL: Nach US-Gerichtsurteil Gentechnik-Pflanzen stoppen und Bauern entschädigen

Ein US-Gericht hat die durch die US-Umweltbehörde EPA erfolgte Zulassung des Pestizids Dicamba aufgehoben. Für die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ein „bahnbrechendes Urteil“ Das Gericht stellt fest, dass das EPA die Risiken des Dicamba-Pestizids „erheblich unterschätzt“ und „andere Risiken nicht vollständig anerkannt“ hat. Das EPA hat nach Ansicht des Gerichts Ende 2018 bei der Erteilung der bedingten Zulassung von Dicamba mehrere Fehler gemacht. Auch die Bauernorganisation National Family Farm Coalition (NFFC), eine von vier Organisationen, die das Gericht angerufen hatten, begrüßte das Urteil des Gerichts und bezeichnet es als „Gewinn für die Landwirte und die ländlichen Gemeinden“. „Das ist ein bahnbrechendes Urteil im Streit um das Dicamba-Pestizid in den USA. Obwohl die Umweltbehörde wusste, dass auch neuere Dicamba-Mittel flüchtig sind, so dass sich das Herbizid in gewissen Wetterlagen weit verbreiten und andere Nutzpflanzen und Naturräume erheblich schädigen kann, hat sie 2018 die Dicamba-Zulassung unter bestimmten Auflagen verlängert. Dem hat das US-Berufungsgericht nun einen Strich durch die Rechnung gemacht. Bayer, die BASF und Corteva Agriscience müssen den Verkauf ihrer Dicamba-Mischungen einstellen – das begrüßen wir sehr,“ so Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der AbL. „Wir fordern Bayer auf, den Verkauf ihrer Dicamba-resistenten Soja- und Baumwoll-Pflanzen in den USA umgehend zu stoppen und betroffene Farmer zu entschädigen, die bereits Dicamba-resistentes Saatgut für dieses Jahr erworben haben. Den beteiligten Firmen Bayer, BASF und Corteva Agriscience ist die Dicamba-Problematik seit langem bekannt. Sie können sich nicht rausreden, sondern müssen jetzt Fairness zeigen und Verantwortung übernehmen. Zudem sind auch die Farmer, deren Ernte durch Dicamba geschädigt wurde und die Bayer deshalb verklagt haben, rasch zu entschädigen“, so Volling. Laut Bayer liegen 170 Klagen vor. Die drei betroffenen Konzerne haben bereits vor dem Urteil einen Antrag auf Verlängerung der bisher bis 2021 geltenden Dicamba-Zulassung gestellt. Die AbL fordert die Konzerne auf, den Antrag zurückzuziehen. Für Jim Goodman, NFFC-Vorstandsvorsitzender, besagt das Urteil nicht zuletzt auch, „dass das Vorsorgeprinzip, keinen Schaden anzurichten, respektiert werden muss. Landwirte, Verbraucher, Wildtiere und die Umwelt müssen geschützt werden“ und das Gericht habe einen Schritt in diese Richtung unternommen. Landwirte, die in Dicamba-tolerante (DT) Anbausysteme investiert haben, sieht die NFFC in diesem Jahr in einer schwierigen Lage. Viele Landwirte seien gezwungen gewesen, auf DT-Kulturen umzustellen, weil das Risiko von Driftschäden bei Nicht-DT-Kulturen zu groß war; eine Position, die das Gericht als "Zwang" seitens Monsanto bezeichnete. In seinem Urteil berücksichtigt das Gericht auch, dass die Verwendung von Dicamba "das soziale Gefüge der bäuerlichen Gemeinschaften zerreißt", indem sie Streit zwischen denjenigen, die Dicamba einsetzen, und denjenigen, die Abdrift-Schäden erleiden, hervorruft. Die Richter stellen fest, dass die EPA dieses Ergebnis ignoriert habe, obwohl das Bundesgesetz über Pestizide eine Bilanzierung der "sozialen Kosten" des Pestizideinsatzes sowie der Gesundheits- und Umweltschäden vorschreibe. Ferner bemängelt das Gericht auch den Versuch der US-Umweltbehörde, die Abdrift zu verringern, indem so viele Beschränkungen auf den Dicamba-Benutzungshinweisen aufgeführt wurden, dass es selbst „hochqualifizierten Pestizidausbringern“ praktisch unmöglich sei, sie alle zu befolgen. Vor Gericht standen drei Formulierungen des Pestizids Dicamba, XtendiMax von Monsanto, FeXapan von Corteva und Engenia von BASF, die die EPA erstmals für die Saison 2017 für "neue Verwendungszwecke" von Monsantos gentechnisch veränderten, Dicamba-resistenten Sojabohnen und Baumwolle zugelassen hat. Ihr Einsatz hat mehrere Millionen Hektar Nutzpflanzen und Bäume von Tausenden von Landwirten durch Abdrift geschädigt oder zerstört. Gemeinsam vor Gericht gezogen war die NFFC mit den Umweltorganisationen Center for Food Safety, dem Center for Biological Diversity und dem Pesticide Action Network North America.
05.06.2020
Von: FebL

Schaden nach einem Dicamba-Einsatz. Foto: NFFC