Nitratbelastung des Grundwassers leicht sinkend aber weiterhin zu hoch

Der Zustand des Grundwassers in Deutschland hat sich leicht verbessert. Die Anzahl der Messstellen, bei denen der EU-weite Nitrat-Grenzwert im Grundwasser überschritten wird, ist seit 2016 leicht gesunken. Aber: „Insgesamt ist die Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland weiterhin als zu hoch einzustufen. So zeigen die Ergebnisse des EUA-Messnetzes, welches die Gesamtsituation im Grundwasser der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung aller Nutzungen (Landwirtschaft, Wald, Siedlung) abbildet, dass der Schwellenwert von 50 mg/l Nitrat an 17,3 % der Messstellen überschritten wird. Die Belastungsschwerpunkte mit Messstellen über 50 mg/l Nitrat treten dabei überwiegend unter landwirtschaftlicher Flächennutzung auf. Unter den Nutzungen Siedlung und Wald finden sich selten hoch belastete Messstellen.“ So steht es im Nitratbericht 2020, den das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesumweltministerium (BMU) alle vier Jahre erstellen und jetzt vorgelegt haben. Der Grenzwert der EU-Nitratrichtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Nitrat wird an einem Viertel der Messstellen weiterhin nicht eingehalten. Konkret heißt es im Nitratbericht zur Belastungssituation im Grundwasser: “Im aktuellen Berichtszeitraum 2016-2018 weisen 26,7 % der Grundwassermessstellen des EU-Nitratmessnetzes im Mittel Konzentrationen größer 50 mg/l Nitrat auf. Im vorherigen Berichtszeitraum (2012-2015) betrug dieser Anteil noch 28,2 %, so dass im Vergleich der gemeinsamen Messstellen eine geringfügige Verbesserung festzustellen ist. Der Anteil der unbelasteten oder nur gering belasteten Messstellen bis 25 mg/l bleibt im aktuellen Zeitraum 2016 bis 2018 mit 49,6 % im Vergleich zum vorigen Berichtszeitraum (2012-2015) mit 49,0 % auf nahezu gleichem Niveau. Dies trifft auch für den Konzentrationsbereich von 25 bis 50 mg/l mit einem Anteil von 23,7 % im Vergleich zu 22,8 % im Zeitraum 2012-2015 zu. Der Anteil an Messstellen mit einer Abnahme der mittleren Nitratkonzentrationen liegt bei 36,7 %. Demgegenüber nehmen an 23,6 % der Messstellen die Nitratgehalte zu. Der Anteil der Messstellen mit stark abnehmenden Nitratgehalten (18,3 %) ist höher als der Anteil der Messstellen mit stark steigenden Nitratgehalten (11,5 %). Die Abnahmen werden vor allem in der Konzentrationsklasse > 50 mg/l beobachtet“. Zur Quantifizierung des potentiellen Einflusses der Stickstoffdüngung auf die Umwelt wird im Nitratbericht die Stickstoffüberschussbilanz betrachtet, die sich rechnerisch aus der Differenz von Stickstoffzufuhr und der Stickstoffabfuhr je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche ergibt, und es werden deutliche Bilanzüberschüsse festgestellt. Für die Flächenländer wurden die höchsten Stickstoffüberschüsse im Zeitraum 2007-2018 für Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bayern berechnet, die niedrigsten für Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen Die länderspezifischen Unterschiede sind laut Nitratbericht vorrangig auf die unterschiedliche Höhe des Viehbesatzes sowie die Unterschiede im natürlichen Ertragspotenzial bedingt durch Boden und Klima zurückzuführen. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Nitratberichts gehen die Ministerien davon aus, „dass sich mit der am 01. Mai 2020 in Kraft getretenen novellierten Düngeverordnung die Situation zukünftig deutlicher verbessern dürfte“, denn mit der Novelle sei „ein effektives Instrument geschaffen, gezielt und verursachergerecht zu agieren“. Die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes vom 29. Juni 2020, mit der die Anlage dauerbegrünter Gewässerrandstreifen von fünf Metern Breite ab einer Hangneigung von 5 Prozent verpflichtend vorgeschrieben wird, werde darüber hinaus zu einer Minderung der erosionsbedingten Nährstoffeinträge in die Oberflächengewässer führen. Um in kürzeren Zeiträumen die Wirkung der Maßnahmen der neuen Düngeverordnung bewerten zu können, werde deshalb ein zusätzliches Monitoringsystem eingerichtet. Erste Ergebnisse sollen im Sommer 2021 vorliegen. Insgesamt zeige sich, dass die Änderungen der Düngeverordnung richtig und notwendig waren, um unser Grundwasser langfristig zu schützen und die Belastung der Nord- und Ostsee zu reduzieren. Mit der Änderung der Düngeverordnung wird jetzt laut Ministerien auch das Verfahren zur Ausweisung der belasteten Gebiete vereinheitlicht. Bisher seien die Länder hier unterschiedlich vorgegangen, was zu Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlungen geführt habe. Die Kriterien für diese Vereinheitlichung wurden von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und im Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) festgelegt, der gegenwärtig innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird. Parallel dazu finde die Anhörung der Länder und Verbände statt. Im Mittelpunkt dieser Regelung sollen laut Aussage der Ministerien qualitative Verbesserungen bei den Grundwassermessstellen durch entsprechende Mindestanforderungen und die verbindliche Festlegung einer Mindestdichte an Messstellen (Vorschlag bisher eine Messstelle pro 50 Quadratkilometer) stehen. „Bei der Abgrenzung der mit Nitrat belasteten Gebiete werden künftig neben dem Nitratgehalt im Grundwasser auch die Emissionen aus der Landwirtschaft und Standortfaktoren, wie die Bodenart, zu berücksichtigen sein. Insgesamt ist die Neuregelung ein wichtiger Schritt für mehr Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit.“, heißt es von den Ministerien.
10.07.2020
Von: FebL/PM

Häufigkeitsverteilung der mittleren Nitratgehalte im aktuellen Zeitraum 2016 bis 2018 sowie im vorherigen Zeit-raum 2012 bis 2015 an jeweils 692 EU-Nitratmessstellen (alle Messstellen). Quelle: Nitratbericht 2020