15 neue Tönnies-Tochterunternehmen unter verschärfter Beobachtung

Mitte Juli hat der Tönnies-Konzern 15 neue Tochterunternehmen in das Handelsregister beim Amtsgericht Gütersloh eintragen lassen und damit vor dem Hintergrund des vom Bundeskabinett beschlossenen Arbeitsschutzkontrollgesetzes, das Ausnahmen vom Verbot von Werksverträge für Unternehmen des Fleischerhandwerks mit weniger als 50 Beschäftigten vorsieht, die Frage ausgelöst: Will Tönnies damit das Verbot des Systems mit Werkverträgen durch eine neue Konstruktion umgehen? Die neuen Töchter heißen „Tönnies Production“ und sind mit römischen Ziffern von I bis XV durchnummeriert. Als Geschäftsführer aller neuen Tochterfirmen sind der Tönnies-Personaler Sven Geier und Tönnies-Justiziar Martin Bocklage eingetragen. Der Gegenstand der Tochterunternehmen ist laut Handelsregister: Herstellung und Vertrieb von Fleischwaren aller Art einschließlich der Schlachtung, Zerlegung und Kommissionierung sowie Be- und Verarbeitung zu handelsfähigen Endprodukten aus Fleisch und Fleischbestandteilen. „Wir haben die Töchter gegründet, um die Mitarbeiter bei 100-prozentigen Tochterunternehmen einzustellen”, teilte ein Tönnies-Sprecher damals bei Gründung der Tochterunternehmen dem Handelsblatt auf Anfrage mit. Da die Gruppe aus verschiedenen Gesellschaften mit unterschiedlichen Geschäftsbereichen bestehe, seien mehrere Neugründungen nötig. Jetzt teilte ein Tönnies-Sprecher laut Handelsblatt mit, dass die Tochterunternehmen vorsorglich im Handelsregister eingetragen worden seien, weil noch völlig unklar sei, welche Organisationsformen das geplante Gesetz vorsieht. Die Gründung solcher „Vorratsgesellschaften“ sei in einem internationalen Konzern „ein völlig normaler Vorgang“. Ein Vorgang, der beispielsweise bei Vertretern der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) „wenig glaubhaft“ erscheint. So erklärte der stellvertretende NGG-Vorsitzender Freddy Adjan gegenüber der Rheinischen Post: „Die Fleischindustrie hat in der Vergangenheit sehr viel kreative Energie aufgebracht, um Gesetze zu umgehen.“ Herr Tönnies habe das „menschenverachtende System der Werkverträge“ über fast zwei Jahrzehnte perfektioniert. Daher sei es wenig glaubhaft, dass es sich bei den Gründungen von Tochtergesellschaften lediglich um „Vorsorgemaßnahmen“ handeln solle. „Es ist ein seltsamer Zufall, dass gerade jetzt die Tochtergesellschaften aus dem Boden sprießen“, sagt NGG-Sprecher Jonas Bohl. Das nähre den Verdacht, dass über neue Konstruktionen die künftig verbotenen Werkverträge weiterhin genutzt werden sollen – nur eben im eigenen Haus. Wenn Tönnies mit den Tochterunternehmen die vom Arbeitsschutzkontrollgesetzes vorgesehenen Regelungen umgeht, dann zeigt das für die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) „abermals, dass es sich bei der Ankündigung von Clemens Tönnies, die Fleischbranche grundlegend umzugestalten, um ein reines Lippenbekenntnis handelt“, erklärt Elisabeth Fresen, AbL-Bundesvorsitzende und Rinderhalterin in Niedersachsen. Arbeitsschutzkontrollgesetz ist „wasserdicht“
“Es wird der Fleischindustrie nicht gelingen, unser Gesetz zu umgehen. Es ist wasserdicht”, sagt Björn Böhning, Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). “Unser Gesetzentwurf ist eindeutig. Es wird verboten, Fremdpersonal im Kerngeschäft der Fleischindustrie einzusetzen“, da könne man noch so viele Tochterunternehmen gründen. Ähnlich äußerte sich auch der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Auch Rechtsexperten wie Steffen Scheuer halten eine Umgehung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes für sehr unwahrscheinlich. „Zum einen ist die Fleischindustrie aufgrund der jüngsten Ereignisse unter so enger Beobachtung durch staatliche Behörden, Gewerkschaften, Presse und Öffentlichkeit, dass ein Umgehungsversuch mit hoher Wahrscheinlichkeit erkannt würde und dann existenzbedrohende Folgen haben dürfte“, sagte Scheuer laut Handelsblatt. Naheliegender sei es, dass Tönnies die 15 Vorratsgesellschaften womöglich aus steuerlichen Gründen einsetzen wolle oder um bestimmte Betriebsmittel im Fall von Insolvenz abzuschirmen. Auch die Umgehung von Mitbestimmungsrechten sei denkbar. Allerdings wäre dabei nicht die Vermeidung von Betriebsräten das Ziel. Die könnte bereits ab fünf Arbeitnehmern gegründet werden. AbL fordert Wandel des Systems „Billigfleisch“
Die AbL fordert „nach dem wichtigen und richtigen Verbot von Fremdpersonal in der Fleischindustrie, nun einen grundlegenden Wandel des Systems ‚Billigfleisch‘ hin zu regionalen und vielfältigen Strukturen. Dieser muss von den politisch Verantwortlichen jetzt eingeleitet werden. Die Zukunft der Fleischbranche, von der letztlich auch viele Bäuerinnen und Bauern abhängen, darf nicht Konzernen wie Tönnies überlassen werden“, erklärt Elisabeth Fresen.