AbL legt Vorschläge zur schnellstmöglichen Regulierung am Bodenmarkt vor

Einer der größten Missstände im Bereich der agrarstrukturellen Entwicklung besteht nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) in der zunehmenden Übernahme ganzer landwirtschaftlicher Betriebe sowie deren Flächen durch inner- und außerlandwirtschaftliche Investoren. Kauf-und Pachtpreise steigen stetig und sind z.T. für durchschnittliche Betriebe aus der Urproduktion nicht mehr zu bezahlen. Trotz vielfacher Beteuerungen ist es den politisch Verantwortlichen bislang nicht gelungen, diese Entwicklung zu stoppen. So steht es in einem jetzt von der AbL vorgelegten Positionspapier „Ackerland in Bauernhand“, in dem die AbL Vorschläge für die dringend notwendige Regulierung des Bodenmarkts am Beispiel Anteilkäufe (Share Deals) macht. Aus Sicht der AbL fördert die aktuelle Praxis der Anteilsverkäufe Strukturen bzw. Größenordnungen an landwirtschaftlichen Betrieben, die übergeordneten agrarpolitischen Zielen entgegenstehen. Die in dem Papier formulierten Grundzüge zukünftiger agrarpolitischer Leitbilder decken sich nach Ansicht der AbL in weiten Teilen mit den Zielen der Bund-Länder Arbeitsgruppe aus dem Jahr 2014 bzw. ergänzen diese:
- Breite Streuung des Eigentums an Grund und Boden statt marktbeherrschender Stellung einzelner Akteure;
- Regional verankerte, selbständige und vielfältige Betriebe statt überregionale Großbetriebe mit Exportorientierung;
- Dauerhafte Arbeitsplätze mit sozialer Verantwortung im ländlichen Raum statt Saisonarbeitskräfte und Durchtauschbelegschaften;
- Ein Preisniveau auf dem Bodenmarkt, das sich am Ertragswert des Bodens bzw. der damit erzielbaren Einkünfte orientiert anstatt Kaufpreise für Boden, die im Verlauf einer gesamten Lebensarbeitsleistung in der Landwirtschaft nicht erwirtschaftet werden können;
- Geschlossene Nährstoffkreisläufe samt Tierhaltung und das Denken in Generationen statt Flächenbewirtschaftung zur Prämiensicherung;
- Unterstützung von bäuerlichen Betriebsgründungen zur Belebung der Dörfer. Zur Erreichung dieser Ziele schlägt die AbL unter anderem folgende Verfahren respektive Maßnahmen vor: Genehmigungsverfahren sind grundsätzlich dann erforderlich, "wenn der Käufer 25% oder mehr Anteile an landwirtschaftlichen Betrieben erwirbt oder durch den Zuerwerb von Anteilen mehr als 25 % der Anteile an der Gesellschaft erlangt, die mittelbar oder unmittelbar über mehr als 5 ha Eigentum verfügen“. Die Genehmigung von Anteilskäufen wird untersagt, wenn der Käufer und seine Verwandten ersten Grades sowie sein Ehegatte oder Lebenspartner durch den Kauf insgesamt mehr als 500 ha Eigentum besitzen oder mehr als 5.000 ha bewirtschaften und zwischen den genannten Personen eine wirtschaftliche Verflechtung besteht. Der Anteilskauf ist ebenfalls zu untersagen, wenn er nicht in Übereinstimmung mit dem agrarstrukturellem Leitbild des jeweiligen Bundeslandes steht. Ferner muss die Verkaufsabsicht mindestens drei Monate vor Vertragsabschluss öffentlich bekanntgegeben werden, um allen Interessierten die Möglichkeit zu bieten, ein Angebot abzugeben. Bäuerliche Betriebe sind bei der Landvergabe künftig grundsätzlich zu bevorzugen, auch bei Anteilskäufen. Dabei gelten folgende Kriterien: Verkauf in kleinen Losen, angemessener Kaufpreis und Vorrang für Qualitätsproduktion, wobei die AbL für die Vergabe als Anhaltspunkt die in der AbL-Broschüre „Vorschlag für eine gerechte EU-Agrarpolitik nach 2020“ von genannten Kriterien vorschlägt. Zur Vermeidung von Spekulationen mit Boden schlägt die AbL eine Haltefrist von 15 Jahren vor. Abschließend macht die AbL „in aller Deutlichkeit“ auf die Tatsache aufmerksam, dass die pauschal pro Hektar Land gezahlten Fördergelder der GAP für Investoren einen zusätzlichen Anreiz bieten, landwirtschaftliche Nutzfläche zu kaufen, da diese Gelder bei aktueller Finanzmarktlage oftmals einer vergleichsweise hohen sowie sicheren Verzinsung von Kapital gleichkommt. Vorschläge zur Qualifizierung der GAP in bäuerlichem Sinne anhand eines Punktesystems, wie von AbL und dem „Deutschen Verband für Landschaftspflege“ (DVL)7 ausgearbeitet und vorgeschlagen, dienen somit nicht nur dem Einkommen der Bäuerinnen und Bauern und dem Natur-und Tierschutz, sondern tragen nach Ansicht der AbL auch zu einer sinnvollen Regulierung des Bodenmarktes bei, da sie die Betriebsprämie individualisieren und dadurch für Investoren nicht pauschal planbar bzw. nachvollziehbarmachen. Entsprechend fordert die AbL in ihrem Positionspapier, auch die Vorschläge von AbL und DVL zur GAP schnellstmöglich umzusetzen. "Das neue Positionspapier der AbL macht konkrete Vorschläge wie eine sinnvolle Regulierung des Bodenmarktes gelingen kann. Nun ist es an den politisch Verantwortlichen diese umzusetzen", fordert Phillip Brändle, Pressesprecher der AbL, die Politik zum Handeln auf.