Weltweit erstes Nachweisverfahren für Pflanze aus neuer Gentechnik widerspricht Aussagen von Gentechnik-Industrie und Behörden

Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) hat heute gemeinsam mit Greenpeace und weiteren Organisationen, Gentechnik-frei-Verbänden sowie der Handelskette SPAR Österreich die weltweit erste Open-Source-Nachweismethode veröffentlicht für eine Pflanze, deren Erbgut mit einem Verfahren der „neuen“ Gentechnik verändert wurde. Die Methode dient dem Nachweis einer gentechnisch veränderten Rapssorte, die mit Genome Editing hergestellt wurde. Damit sind Behauptungen der Gentechnik-Industrie und einiger europäischer Behörden widerlegt, dass mit „neuen“ Gentechnikverfahren hergestellte Nutzpflanzen meist nicht von natürlich gezüchteten unterscheidbar seien – und daher nicht nach geltendem EU-Gentechnikrecht reguliert werden können. Der VLOG und Greenpeace fordern die deutschen Behörden auf, das neue Open-Source-Nachweisverfahren unverzüglich in der Lebens- und Futtermittelkontrolle einzusetzen, um eine illegale Kontamination von Importen mit neuen Gentechnik-Pflanzen zu verhindern. VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting: „Die neue Nachweismethode ist ein Meilenstein für den Schutz von Verbrauchern, Lebensmittelproduktion und Landwirtschaft in der EU. Die Behörden haben nun die Möglichkeit, neue nicht zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen auch tatsächlich als solche zu identifizieren. Dies erlaubt es Herstellern und Vermarktern auf allen Ebenen – von Imkern über Landwirte, Züchter bis hin zur Futter- und Lebensmittelwirtschaft – ihre Lieferketten von diesen neuartigen gentechnischen Organismen freizuhalten und somit die wachsende Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher nach gentechnikfreien Lebensmitteln auch langfristig zu erfüllen. Wir haben diesen Test entwickelt, weil die Behörden es versäumt haben. Es wäre ihre Aufgabe gewesen. Der VLOG wird die neue Nachweismethode in sein eigenes Kontrollprogramm integrieren. Vor allem aber sind die Behörden gefragt, unseren Open-Source-Test unverzüglich in ihre Kontrollen zu integrieren und illegalen Cibus-Raps aus Europa fernzuhalten.“ Die neue Nachweismethode wurde am 7. September nach einem ausführlichen Peer-Review im wissenschaftlichen Fachjournal „Foods“ publiziert. Mit dieser Methode kann der Gentechnik-Raps des amerikanischen Biotechnologieunternehmens Cibus präzise nachgewiesen werden. Dabei handelt es sich um eine von bislang zwei mit Hilfe neuer Gentechnik hergestellten Nutzpflanzen, die in Nordamerika angebaut werden. Der Cibus-Raps hat in der Europäischen Union keine Zulassung, seine Einfuhr wäre daher illegal. Das neue Nachweisverfahren wurde vom Österreichischen Umweltbundesamt validiert. Es erfüllt alle europäischen Kriterien für Nachweismethoden für gentechnisch veränderte Organismen und kann ab sofort eingesetzt werden. Franziska Achterberg, Greenpeace EU (Brüssel): „Nach dem Urteil des obersten EU-Gerichts fallen genomeditierte Pflanzen klar unter das EU-Gentechnikrecht. Dies ist erforderlich, um die Verbraucher und die Umwelt zu schützen. Manche haben behauptet, es sei unmöglich, genomeditierte Pflanzen aufzuspüren, daher könnten diese nicht nach geltendem Gentechnikrecht reguliert werden. Wir zeigen, dass dies durchaus möglich ist. Jetzt gibt es keine Ausreden mehr – bestehende Sicherheits- und Kennzeichnungspflichten müssen auch auf diese neuen Gentechnik-Produkte angewendet werden. Die Europäische Kommission und unsere Regierungen sollten nun auf diesen Erfolg aufbauen und Verfahren entwickeln, mit denen auch andere genomeditierte Produkte identifiziert werden können.“ Im Juli 2018 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar, dass auch Produkte aus den Verfahren der neuen Gentechnik unter die Bestimmungen des EU-Gentechnikrechts fallen. Der EuGH sagte, nur so könne dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen werden, das in den EU-Verträgen verankert ist, und auf dem die EU-Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit fußen. Das Urteil verpflichtet die deutschen und europäischen Behörden unter anderem dazu, Importe auf die Kontamination mit neuen Gentechnik-Pflanzen zu untersuchen. Dank des neuen Open-Source-Nachweisverfahrens ist das nun erstmals auch praktisch möglich. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als in Deutschland zuständige Behörde sowie Abgeordnete aus der Union haben der Darstellung bereits widersprochen. Zum Hintergrund schreibt der VLOG Hinter den Begriffen “neue Gentechnik” oder "Genome-Editing" verbergen sich neue gentechnische Verfahren, mit denen neue Merkmale bei einer Pflanze herbeigeführt werden können, auch ohne fremdes genetisches Material (Erbgut) dauerhaft einzuschleusen. Das bekannteste Verfahren ist CRISPR-Cas. Neben den beabsichtigten Veränderungen verursacht Genome Editing allerdings auch unbeabsichtigte Veränderungen des Erbguts, die die Sicherheit der Produkte für Mensch und Umwelt beeinträchtigen können. Die langfristigen Gesundheits- und Umwelt-auswirkungen von Genome-Editing-Pflanzen sind noch nicht untersucht. Bislang wurden zwei mit Genome Editing hergestellte Pflanzen zur Marktreife geführt: Der SU Canola (Raps) der US-Firma Cibus und eine Sojabohne mit verändertem Ölgehalt (High Oleic Soya) der US-Firma Calyxt. Beide Produkte werden bisher ausschließlich in Nordamerika angebaut. Das Forschungsprojekt wurde von einem Konsortium unter der Leitung von Dr. John Fagan am Health Research Institute (Iowa, USA) durchgeführt. Es wurde von der Greenpeace EU Unit, Greenpeace Deutschland und dem Sustainability Council of New Zealand, sowie von den „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnungsorganisationen ARGE Gentechnik-frei (Österreich) und VLOG e.V. (Deutschland), dem Non-GMO-Projekt (USA), der Organic and Natural Health Association (USA), dem Verband für biologische Lebensmittel und Landwirtschaft IFOAM Organics Europe und Österreichs führendem Lebensmitteleinzelhändler SPAR finanziert. Mit der neuen Methode wird eine herbizidtolerante Rapssorte nachgewiesen, die mit Hilfe eines Verfahrens der sogenannten „neuen“ Gentechnik entwickelt wurde. Der Nachweis ermöglicht es den EU-Mitgliedsstaaten, entsprechende Kontrollen durchzuführen und so zu verhindern, dass die in der EU nicht zugelassene Nutzpflanze illegal in die Lebens- und Futtermittelketten der EU gelangt. Bislang gab es für EU-Staaten keine Untersuchungsmethode, um landwirtschaftliche Importe auf das Vorhandensein dieser gentechnisch veränderten Rapssorte zu prüfen, die aktuell in Teilen der USA und Kanadas angebaut wird. Auch haben bisher die Gentechnik-Industrie und einige europäische Behörden den Standpunkt vertreten, dass mit Hilfe neuer Gentechnik hergestellte Pflanzen häufig nicht detektierbar und somit auch nicht nach geltendem EU-Gentechnik-recht regulierbar wären. Das neue Nachweisverfahren zeigt, dass diese Behauptungen unsachlich und überzogen sind.