Thünen-Institut: LPG-Nachfolgeunternehmen nicht gleichzusetzen mit Mehrfamilienunternehmen

Eine generalisierende Behauptung in der Form „LPG-Nachfolgeunternehmen sind Mehrfamilienunternehmen“ erscheint den Agrarökonomen Lutz Laschewski und Andreas Tietz vom Thünen-Institut für Ländliche Räume „empirisch nicht begründet“, da in vielen dieser Unternehmen die Generationen übergreifenden, familiären Bindungen fehlten. In ihrem Beitrag “Identität und Stabilität von Mehrfamilienunternehmen“ zur diesjährigen Tagung der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaus (GEWISOLA) schlagen die Wissenschaftler daher vor, LPG-Nachfolgeunternehmen „als „Gruppenunternehmen“ und weniger als „Mehrfamilienunternehmen“ zu betrachten. „Mit ‚Mehrfamilienbetrieb‘ werden Agrargesellschaften in der agrarpolitischen Diskussion in den neuen Bundesländern häufig bezeichnet, um diese gedanklich mit ‚Familienbetrieben‘ gleichzustellen und eine Gleichbehandlung (z. B. bei EU-Direktzahlungen) zu begründen“, hieß es bereits 2013 im Thünen Report 5 zum Thema „Kapitalbeteiligung nichtlandwirtschaftlicher und überregional ausgerichteter Investoren an landwirtschaftlichen Unternehmen in Deutschland“. Nach Ansicht des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV) sollte die Landwirtschaft „familien- oder mehrfamiliengetragen sein“, vornehmlich der „typische Familienbetrieb“ in den westlichen Bundesländern, in den „jüngeren Bundesländern“ oftmals Mehrfamilienbetriebe in unterschiedlicher Ausgestaltung. Im Interview mit Agra Europe angesprochen auf den Einstieg von außerlandwirtschaftlichen Investoren in sogenannte „Mehrfamilienbetriebe“ erklärt DBV-Präsident Joachim Rukwied: „Ich beobachte das mit Sorge. Das bedroht unser traditionelles Modell des Familien- oder Mehrfamilienbetriebes“. In dem Interview verweist Rukwied auch darauf, dass es der DBV nach der Wiedervereinigung geschafft habe, neben Wieder- und Neueinrichtern auch die Leitungsebenen der Nachfolgeunternehmen in die Verbandsarbeit zu integrieren.
12.10.2020
Von: FebL

LPG-Nachfolgeunternehmen sind laut Thünen-Institut nicht generell als Mehrfamilienunternehmen zu sehen. Foto: FebL