AbL: Greening muss mehr Vielfalt bringen Bund und Länder müssen heute wirksame Regeln für das Greening vereinbaren

Zur Konferenz der Agrarministerien von Bund und Ländern in Berlin:

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert Bund und Länder zu ihrer heute in Berlin beginnenden Amts-Chefs-Konferenz der Agrarministerien auf, das so genannte Greening der EU-Direktzahlungen in Deutschland „wirksam und einfach“ umzusetzen. Der AbL-Vorsitzende Bernd Voß erklärt: „Ökologische Vorrangflächen müssen auch landwirtschaftlich genutzt werden können, sofern es sich um landwirtschaftliche Nutzflächen handelt. Die Art und Weise der Nutzung dieser ökologischen Vorrangflächen muss dabei für Umwelt, Klima und biologische Vielfalt besondere positive Wirkungen haben, damit klar wird, dass Landwirtschaft und Umweltschutz sich gegenseitig befruchten können.“ Als ein positives Beispiel einer zukunftsweisenden Nutzung nennt die AbL den umweltverträglichen Anbau von Leguminosen wie Klee, Luzerne oder Ackerbohne. Leguminosen zeichnen sich insbesondere durch ihre einzigartige Fähigkeit aus, auf natürlichem Wege den Nährstoff Stickstoff aus der Luft zu nutzen und in den Boden einzulagern. Ihr Anbau biete die Chance, landwirtschaftliche Erzeugung und Klima-, Boden- und Naturschutz zu vereinen. Ein umweltverträglicher Leguminosen-Anbau sollte daher aus Sicht der AbL als ökologische Vorrangfläche anerkannt werden, jedoch mit einem Gewichtungsfaktor von z.B. 0,5, so dass zwei Hektar Leguminosen einem Hektar ökologische Vorrangfläche entsprechen und somit höhere Flächenanteile von Leguminosen erreicht werden. Zudem fordert die AbL, dass Bund und Länder auf Pufferstreifen und auf Flächen an Waldrändern die Nutzung für Beweidung und Mahd zulassen, wie es die EU ermögliche. „Generell sollten auf ökologischen Vorrangflächen Mineraldünger und Pflanzenschutzmittel nicht eingesetzt werden“, fordert Maria Heubuch, Bundesvorsitzende der AbL, „damit eine möglichst große positive Wirkung auf die Artenvielfalt erreicht wird.“ Gegebenenfalls sei eine mechanische Unkrautregulierung anzustreben. Notfalls müsse ein entsprechender Anreiz durch differenzierte Gewichtungsfaktoren erfolgen, so die AbL-Vorsitzende. Um die Umsetzung des Greenings einfach zu gestalten, fordert die AbL Bund und Länder auf, die Einhaltung der Anforderungen einzelbetrieblich und nicht auf regionaler oder überbetrieblicher Ebene vorzusehen. Das bezieht die AbL auch auf den Erhalt des Dauergrünlands, „damit jeder gleich gefordert ist, einen Beitrag zum Erhalt von Wiesen und Weiden zu leisten“, so die AbL in ihrer Erklärung. Als ökologische Vorrangflächen sollten ausschließlich Flächen im räumlichen Zusammenhang des jeweiligen Betriebes, für die der Betrieb auch selbst verantwortlich ist, anerkannt werden, nicht aber Flächen von Nachbarn. Mittelfristig fordert die AbL die Agrarministerien von Bund und Ländern auf, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass die Greening-Bestimmungen zur Fruchtfolge so bald wie möglich wirksamer gestaltet werden und dass insbesondere ein Mindestanteil von Leguminosen im Umfang von 20 Prozent der Ackerfruchtfolge eingeführt wird.
15.01.2014
Von: Pressemitteilung