Breites Bündnis fordert Umsteuern bei der Neufassung des EU Saatgutrechtes

Pflanzenvielfalt auf Äckern und in Gärten bedroht

„Konzernmacht über Saatgut? – Nein danke!“ Zu diesem Fazit kommen Vielfalts-Erhalter, Bio-Züchter, Verbraucher- und Umweltorganisationen bei ihrer Analyse des Reformvorschlages der EU-Kommission zum Saatgutrecht. Unter diesem Titel veröffentlichen sie heute eine Stellungnahme und fordern eine radikale Richtungsänderung der Saatgut-Gesetzgebung. Mit überstrengen Zulassungsregeln hat das EU-Saatgutrecht über bald fünf Jahrzehnte den Verlust der genetischen Vielfalt auf dem Acker gefördert und zur massiven Ausweitung der Marktmacht von wenigen Saatgutkonzernen beigetragen. Am 6. Mai dieses Jahres hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Reform des Gesetzes vorgelegt, der nun von vielen Verbänden kritisiert wird, da er die Gelegenheit zum Umsteuern verpasst. „EU-Ministerrat und
EU-Parlament müssen nun klare Zeichen setzen und den Gesetzesvorschlag für die Erzeugung und Vermarktung von Saat- und Pflanzgut von Grund auf neu ausrichten“, sind sich die unterzeichnenden Organisationen einig. Alle alternativen Saatguterzeuger, die biologische Vielfalt, die Umwelt und die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch viele Landwirte hätten das Nachsehen, wenn dieser Reformvorschlag durchkommt. Die großen Saatgutkonzerne sollen dagegen noch stärker bevorzugt werden. Um die Vielfalt des Saat- und Pflanzgutes zu erhalten und neu zu ermöglichen
fordern die Unterzeichner des Papiers: 1. Die Gesetzgebung muss sich darauf beschränken, die Vermarktung von Saat- und Pflanzgut allein für den kommerziellen Anbaus und oberhalb bestimmter Mengen zu regeln! 2. Der Austausch von Saat- und Pflanzgut unter Bauern und Gärtnern muss frei bleiben. Er darf nicht von der Verordnung geregelt werden. 3. Der Verkauf von Vielfaltssorten muss frei bleiben, er ist für deren Erhaltung und weitere Verbreitung noch wichtiger als der Tausch. Eine Registrierung aller Menschen und Organisationen, die Vielfaltssorten verkaufen, ist nicht angemessen, auch nicht aus Pflanzengesundheitsgründen, und darf nicht Vorschrift werden! 4. Für die Vermarktung traditionell gezüchteter Sorten muss die amtliche Marktzulassung freiwillig sein, sofern darauf keine geistigen Eigentumsrechte (Sortenschutz oder Patente) beansprucht werden. 5. Die Zulassungskriterien und Testverfahren amtlicher Marktzulassungen dürfen Sorten für den Ökolandbau nicht länger benachteiligen. 6. Bei amtlich zugelassenen Sorten und Pflanzenmaterial ist Transparenz sicher zu stellen: sowohl über die erteilten geistigen Eigentumsrechte, als auch über verwendete Techniken wie Hybridzucht oder die neuen gentechnikähnlichen Züchtungsmethoden! zur Pressemeldung zum Positionspapier
26.07.2013
Von: gemeinsame Presseerklärung