Schutz der biologischen Vielfalt – wir sind bereit!

Vorschläge und Forderungen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft für die Ausgestaltung der kommenden Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik im Sinne des Gemeinwohls

In Ihrer Stellugnahme bekräftigt die AbL die Bereitschaft der Bäuerinnen und Bauern, sich stärker für einen wirksamen Schutz der biologischen Vielfalt zu engagieren, und fordert die politisch Verantwortlichen auf, hierfür die politischen Weichen zu stellen. Die kommende Förderperiode der GAP und insbesondere das Instrument der Eco-Schemes bieten aus Sicht der AbL die große Chance, einen ernsthaften Systemwechsel in der Agrarpolitik einzuleiten, welcher der ökonomischen Situation vieler Bäuerinnen und Bauern ebenso Rechnung trägt wie dem Schutz der biologischen Vielfalt. Ziel dieses Systemwechsels muss es sein, ab der Förderperiode 2027 die weitestgehend pauschalen Flächenprämien komplett abzuschaffen und durch ein System der Entlohnung von öffentlichen Leistungen anhand eines Punktesystems zu ersetzen. Der Systemwechsel ist so zu gestalten, dass allen Bäuerinnen und Bauern innerhalb der kommenden Förderperiode ein gangbarer Übergang geschaffen wird. Zudem muss die offenkundige Finanzierungslücke für den notwendigen Schutz der biologischen Vielfalt bereits in der kommenden Förderperiode geschlossen werden. Um dies zu erreichen, fordert die AbL von allen politisch Verantwortlichen in Deutschland und der EU:
1. Die pauschalen Direktzahlungen müssen im Laufe der kommenden Förderperiode schrittweise bis auf null abgeschmolzen werden. Das Budget der Eco-Schemes ist entsprechend jährlich anzuheben.
 
2. Die Eco-Schemes sind anhand eines Punktesystems zur einkommenswirksamen Honorierung von wegweisenden Gemeinwohlleistungen auszugestalten.

3. Die Begriffsdefinition der landwirtschaftlichen Tätigkeit ist um den Punkt der Erzeugung von öffentlichen Gütern zu erweitern.
Weite Fruchtfolgen und der Anbau von Leguminosen sind sowohl für den Schutz der biologischen Vielfalt als auch für den Erhalt vieler weiterer öffentlicher Güter von herausragender Bedeutung. Gleiches gilt für die finanzielle Risikostreuung landwirtschaftlicher Betriebe. Deswegen fordert die AbL von allen politisch Verantwortlichen in Deutschland und der EU:
4. In die Grundanforderungen bzw. Standards der kommenden Förderperiode der GAP ist eine verbindliche Mindestfruchtfolge für Ackerbaubetriebe mit mindestens vier Fruchtfolgegliedern aufzunehmen (Glötz 8). Eines der Fruchtfolgeglieder muss eine Leguminose sein.
Die konkrete Ausgestaltung der Eco-Schemes in der kommenden Förderperiode der GAP obliegt den jeweiligen Mitgliedstaaten und ist in den sogenannten nationalen GAP-Strategieplänen festzuschreiben. Gleiches gilt für die Programme der 2. Säule. Um den Schutz der biologischen Vielfalt in Deutschland innerhalb der GAP umzusetzen, fordert die AbL von der Bundesregierung und den Ländern:
5. Die in diesem Papier für den Ackerbau und die Grünlandwirtschaft vorgeschlagenen Maßnahmen (siehe Kapitel 4.1 und 4.2 im Papier) sind allen landwirtschaftlichen Betrieben in den Eco-Schemes anzubieten und durch weitere Maßnahmen aus dem AbL-Punktesystem und der DVL-Gemeinwohlprämie zu ergänzen.

 6. Die in diesem Papier für die Landtechnik vorgeschlagenen Maßnahmen (siehe Kapitel 4.3 in Papier) sind in die Programme der 2. Säule der GAP aufzunehmen.

7. Alle auf nationaler Ebene zur Verfügung stehenden Spielräume der zur Aufstockung des Budgets der Eco-Schemes oder der Umschichtung in die 2. Säule sind von Deutschland voll zu nutzen.

8. Innerhalb der Eco-Schemes dürfen nur Hektare gefördert werden, auf denen tatsächlich auch wirksame Maßnahmen umgesetzt werden. Eine Zahlung als Betriebspauschale ist abzulehnen und auch gesellschaftlich nicht zu vermitteln.
Landwirtschaftlichen Betrieben muss grundsätzlich eine bessere wirtschaftliche Ausgangssituation geschaffen werden. Auch um den ökonomischen Spielraum für einen konkreten Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt zu vergrößern. Weiterhin ist eine vielfältige Agrarstruktur mit möglichst vielen Höfen zu erhalten und gezielt zu stärken. Grundlage hierfür sind faire Erzeugerpreise sowie eine gerechte Verteilung der Gelder der GAP an die ganze Breite des landwirtschaftlichen Berufsstandes. Die AbL fordert daher:
9. Es ist eine verbindliche Degression ab 60.000 € einzuführen, die ab spätestens 100.000 € in eine komplette Kappung übergeht und max. 50 Prozent der Lohnkosten kürzungsmindernd berücksichtigt. Die freiwerdenden Mittel sind in den Eco-Schemes und der 2. Säule im jeweiligen Bundesland zu nutzen.

10. Erweiterung der Umverteilungsprämie von aktuell 46 ha auf mindestens 54 ha (durchschnittliche Betriebsgröße aller Direktzahlungsempfänger) sowie eine deutliche Erhöhung der Förderhöhe je Hektar.

11. Bäuerinnen und Bauern müssen die Möglichkeit bekommen, gerechte Erzeugerpreise zu erzielen. Die Marktordnung der GAP ist so anzupassen, dass die Position landwirtschaftlicher Betriebe gegenüber den nachgelagerten Bereichen (Verarbeitung und Handel) deutlich gestärkt wird. Hierfür ist auch der Vorschlag des EU-Parlaments für einen freiwilligen Lieferverzicht gegen Ausgleichszahlung umzusetzen.
Abschließend weist die AbL in Ihrem Papier neben der Eigenverantwortung von Bäuerinnen und Bauern sowie der Verantwortung von Politik und Wirtschaft auch auf die besondere Rolle der Verbraucherinnen und Verbraucher hin. Diese können sowohl mit ihrem Einkaufsverhalten als auch mit ihren Ernährungsgewohnheiten, z.B. durch eine Reduktion ihres Fleischkonsums, einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt leisten.