Aldi und Co. stoppen - AbL fordert Regulierung von Anteilskäufen und Steuergerechtigkeit bei Landkäufen

Zur morgigen zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Grunderwerbsteuergesetzes im Bundestag

Der sich morgen erneut zur Beratung im Bundestag befindliche Entwurf des Grunderwerbs-steuergesetzes reicht aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. nicht aus, um die ungerechte steuerliche Bevorzugung außerlandwirtschaftlicher Investoren auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt zu beenden. Anstatt, wie im Gesetzentwurf vorgeschlagen, die Schwelle der Grunderwerbssteuerbefreiung bei Anteilskäufen von aktuell 95 Prozent auf zukünftig 90 Prozent zu senken, fordert die AbL eine Besteuerung entsprechend der Höhe der erworbenen Anteile sowie eine grundsätzliche Genehmigungspflicht von Anteilskäufen. Die AbL schlägt zudem die Einführung einer progressiv gestalteten Grunderwerbssteuer vor.
Reiko Wöllert, Landwirt in Thüringen und Mitglied im AbL-Bundesvorstand kommentiert:
"Seit Jahren schiebt Ministerin Klöckner die Verantwortung für die Regulierung des landwirtschaftlichen Bodenmarktes den Ländern zu. Bei der jetzt anstehenden Anpassung des Grunderwerbssteuergesetzes hätte die Ministerin als Mitglied der Bundesregierung die Möglichkeit, sich lautstark gegen die anhaltenden Steuervergünstigungen für außerlandwirtschaftliche Investoren beim indirekten Landkauf auszusprechen und für deren Beendigung zu werben.“
Zum Vorschlag der AbL eine progressive Grunderwerbssteuer einzuführen führt Wöllert aus:
„Die Befreiung der Grunderwerbssteuer bei Anteilkäufen kommt in der Praxis aktuell einer degressiv gestalteten Grunderwerbssteuer gleich, da kapitalstarke Akteure bei Bodenerwerb oftmals keine Grunderwerbssteuer zahlen. Was es aber braucht, um außerlandwirtschaftliche Investoren wie Aldi vom Bodenmarkt zu verdrängen und landwirtschaftliche Nutzfläche für bäuerliche Betriebe zu sichern, ist das genaue Gegenteil: Käufer, die bereits über umfangreiches Eigentum an landwirtschaftlicher Nutzfläche verfügen, sollten eine höhere Grunderwerbssteuer entrichten müssen als solche mit wenig oder keinem Eigentum. Eine progressiv gestaltete Grunderwerbssteuer bildet genau dies ab. Und: mit der ebenfalls progressiv gestalteten Einkommenssteuer steht bereits heute ein Steuerinstrument zur Verfügung, welches derselben Logik folgt und das sich bereits lange in Umsetzung befindet.“  

Hintergrundinformationen:
  • Hintergrundpapier und Vorschläge der AbL für eine dringend notwendige Regulierung des Bodenmarktes am Beispiel Anteilkäufe (Share Deals): Zum Hintergrundpapier
  • Gutachten von Prof. Dr. Ulrich Hufeld zu Share Deals in der Grunderwerbsteuer vom Januar 2019: Zum Gutachten