Kurz vor der geplanten Herausgabe der EU-Kommissions-Studie zu neuen Gentechnik-Verfahren wie CRISPR/Cas – Ende April – geben heute 94 Verbände und Organisationen ein gemeinsames Positionspapier „Gentechnik auch in Zukunft regulieren“ heraus.
Elisabeth Waizenegger, Milchbäuerin aus dem Allgäu und Mitglied im Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V., kommentiert:
„Bäuerinnen und Bauern fordern das Recht auf Gentechnikfreiheit in der konventionellen und ökologischen Züchtung, Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung. Um dies auch in Zukunft zu sichern, brauchen wir eine strikte Regulierung der alten und der neuen Gentechniken wie CRISPR/Cas nach dem EU-Gentechnikrecht. Das bewahrt Rechtssicherheit für alle Beteiligten und Wahlfreiheit. Nur dann können Bäuerinnen und Bauern, Züchter*innen, Lebensmittelverarbeiter*innen, Imker*innen, der Handel und Verbraucher*innen selber und informiert entscheiden – vom Saatgut bis zum Teller. Das Vorsorgeprinzip wird umgesetzt. Diejenigen, die Gentechnik nutzen wollen, müssen haften, wenn Saatgut, Ernten, die Futter- oder Lebensmittelkette verunreinigt werden oder es zu Rückrufaktionen kommt. Europäische Bäuerinnen und Bauern haben aktuell einen großen Wettbewerbsvorteil, weil wir gentechnikfrei erzeugen können, das was ein Großteil der Verbraucher*innen nach wie vor wünscht. Diese wichtige wirtschaftliche Grundlage vieler Betriebe würde im Falle der Deregulierung zu Nichte gemacht. Die Gentechnikfreiheit Europas, die sich die Zivilgesellschaft und die gentechnikfreie Erzeugerkette hart erkämpft hat, ist ein hohes Gut und das werden wir – gemeinsam in diesem breiten gesellschaftlichen Bündnis - verteidigen.“
Hintergrundinformationen:
Die EU-Kommission wird Ende April 2021 eine Studie über den „Status“ der neuen Gentechnik- Verfahren vorlegen. Dieser ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25. Juli 2018
[1] klar: Laut EuGH sind auch alle neuen gentechnischen Verfahren wie CRISPR/Cas und damit erzeugte Produkte eindeutig als Gentechnik definiert und müssen nach dem EU-Gentechnikrecht reguliert werden, das heißt sie unterliegen einem Zulassungsverfahren mit Risikobewertung, Nachweisbarkeit, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Monitoring. Das in Europa geltende Vorsorgeprinzip ist anzuwenden. Das Urteil stärkt die gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung. Entsprechend hoch ist der Druck der Gentechnik-Industrie und Forschungslobbyisten, die neuen Gentechnik-Verfahren zu deregulieren.
Das gemeinsame Positionspapier von Verbänden, Organisationen, Institutionen und Stiftungen aus den Bereichen Umwelt-, Tier- und Naturschutz, Entwicklungspolitik, Kirchen, Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Züchtung, Lebensmittelwirtschaft und Imkerei sowie Jugendorganisationen findet sich unter:
<link publikationen>
www.abl-ev.de/publikationen/
[1] https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=204387&pageIndex=0&doclang=EN&mode=re