Bundestag beschließt unzureichende Änderung des Grunderwerbssteuergesetzes

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Regierungskoalition und gegen die Stimmen der Opposition, ohne Enthaltungen, den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Änderung des Grunderwerbssteuergesetzes angenommen, dessen Ziel „die Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer durch verschiedene Einzelmaßnahmen“ ist, wie es in der Begründung zum Gesetz heißt. Die SPD vermutet trotz des Beschlusses, „das Thema wird uns weiter beschäftigen“. Linke und Grüne sprechen von einem „Skandal“. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hatte bereits im Vorfeld der Entscheidung darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagene Änderung nicht ausreicht, um die ungerechte steuerliche Bevorzugung außerlandwirtschaftlicher Investoren auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt zu beenden, und einen eigenen Vorschlag zur Regulierung von Anteilskäufen und zu Steuergerechtigkeit bei Landkäufen gemacht, um „Aldi und Co zu stoppen“. Der AbL-Vorschlag sieht eine Besteuerung entsprechend der Höhe der erworbenen Anteile, eine grundsätzliche Genehmigungspflicht von Anteilskäufen sowie die Einführung einer progressiv gestalteten Grunderwerbssteuer vor. Reiko Wöllert, Landwirt in Thüringen und Mitglied im AbL-Bundesvorstand kommentierte im Vorfeld: „Seit Jahren schiebt Ministerin Klöckner die Verantwortung für die Regulierung des landwirtschaftlichen Bodenmarktes den Ländern zu. Bei der jetzt anstehenden Anpassung des Grunderwerbssteuergesetzes hätte die Ministerin als Mitglied der Bundesregierung die Möglichkeit, sich lautstark gegen die anhaltenden Steuervergünstigungen für außerlandwirtschaftliche Investoren beim indirekten Landkauf auszusprechen und für deren Beendigung zu werben.“ Und zum Vorschlag der AbL, eine progressive Grunderwerbssteuer einzuführen, führt Wöllert aus: „Die Befreiung der Grunderwerbssteuer bei Anteilkäufen kommt in der Praxis aktuell einer degressiv gestalteten Grunderwerbssteuer gleich, da kapitalstarke Akteure bei Bodenerwerb oftmals keine Grunderwerbssteuer zahlen. Was es aber braucht, um außerlandwirtschaftliche Investoren wie Aldi vom Bodenmarkt zu verdrängen und landwirtschaftliche Nutzfläche für bäuerliche Betriebe zu sichern, ist das genaue Gegenteil: Käufer, die bereits über umfangreiches Eigentum an landwirtschaftlicher Nutzfläche verfügen, sollten eine höhere Grunderwerbssteuer entrichten müssen als solche mit wenig oder keinem Eigentum. Eine progressiv gestaltete Grunderwerbssteuer bildet genau dies ab. Und: mit der ebenfalls progressiv gestalteten Einkommenssteuer steht bereits heute ein Steuerinstrument zur Verfügung, welches derselben Logik folgt und das sich bereits lange in Umsetzung befindet.“ Das jetzt im Bundestag beschlossene Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Schwelle der Grunderwerbssteuerbefreiung bei Anteilskäufen von aktuell noch 95 Prozent bei zukünftig 90 Prozent liegt und die Haltefrist von fünf auf 10 Jahre erhöht wird. „Wir Sozialdemokraten wollen die Steuervermeidung mittels Share Deals beenden. Die weitere Absenkung der Beteiligungsschwelle auf 75 Prozent wäre eine leicht realisierbare, verfassungsrechtlich stabile Option – gutachterlich belegt und verfassungsrechtlich sauber. So wollten wir es“, erklärt in der Bundestagsdebatte der SPD-Berichterstatter Bernhard Daldrup und fährt fort: „Julia Klöckner hat das verstanden und hat es auch unterstützt. Was sie aber falsch eingeschätzt hat, war die fehlende Unterstützung. Die hatte sie fälschlicherweise bei Olaf Scholz vermutet; aber der wäre durchaus ihrer Auffassung gewesen. Das war nur leider mit ihrer eigenen Fraktion nicht zu machen.“ Für Daldrup ist das Gesetz dennoch eine wichtige Etappe. “Wir stimmen dem Gesetzentwurf deshalb auch zu. Aber ich vermute, das Thema wird uns weiter beschäftigen“, so der SPD-Abgeordnete. Für den CDU-Abgeordneten Olav Gutting ist das Gesetz „ein guter Kompromiss“ mit Stärken und Schwächen und ein „großer Schritt zur Missbrauchsverhinderung“. Deutliche Kritik an dem Gesetz kommt von der Opposition. „Die seit Jahren überfällige Schließung des Steuerschlupflochs Share Deals wird auch mit diesem Gesetzentwurf nicht erreicht, ja nicht einmal ernsthaft versucht. Ein schwer erträglicher Skandal“, erklärt Jörg Cezanne von der Linken mit Verweis auf eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf, in der „praktisch alle Sachverständigen diese Regelung als weitgehend wirkungslos abgelehnt“ hätten. Sie sei kinderleicht zu umgehen und beseitige nicht einmal die Spitze des Eisbergs. Für den grünen Christian Kühn ist der Gesetzentwurf „deswegen Makulatur, weil die Finanzindustrie sich schon seit zwei Jahren darauf eingestellt hat. Er wird in der Praxis nichts ändern.“ Die Steuerumgehungsmöglichkeit bleibe weiter bestehen, „und das ist letztlich ein Skandal“, so Kühn, der auf die Forderung der Grünen, eine Absenkung auf 50 Prozent, verweist, denn „dann wären City Grabbing und Land Grabbing in Deutschland endlich beendet worden.“ Woraufhin der SPD-Abgeordnete Cansel Kiziltepe in Richtung Opposition erklärt: „Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition, Sie können sich natürlich hierhinstellen und ein Modell X oder ein Modell Y fordern. Aber ich will hier noch einmal daran erinnern, dass alle Bundesländer, alle Parteien – also in Baden-Württemberg die Grünen, in Thüringen die Linken – diesem Vorschlag im Bundesrat zugestimmt haben.“ Ein Hintergrundpapier und Vorschläge der AbL für eine dringend notwendige Regulierung des Bodenmarktes am Beispiel Anteilkäufe (Share Deals) findet sich hier und ein Gutachten von Prof. Dr. Ulrich Hufeld zu Share Deals in der Grunderwerbsteuer vom Januar 2019 hier.
26.04.2021
Von: FebL/PM

Der Bundestag hat mit der Mehrheit der Regierungskoalition ein neues Grunderwerbssteuergesetz beschlossen. Foto: Deutscher Bundestag/Marco Urban