Gentechnik-Anbau durch die Hintertür?

AbL: Bundesregierung muss sich für rechtssichere Anbauverbote einsetzen

„Dass die Bundesregierung über das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedsstaaten über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nachdenken muss und dass Bundeskanzlerin Merkel anerkennt, dass eine politische „Mehrheit für die Gentechnik in weiter Ferne ist“ - ist ein Erfolg der gentechnikkritischen Bewegung. Um einen Gentechnik-Anbau durch die Hintertür zu verhindern, muss die Bundesregierung sich für rechtssichere und jederzeit erteilbare Gentechnik-Anbauverbote ohne Vetorecht der Konzerne einsetzen. Deshalb muss sie bei der Abstimmung am 12. Juni im EU-Umweltministerrat gegen den so genannten „griechischen Vorschlag“ zu nationalen Gentechnik-Anbauverboten stimmen“, so Bernd Voß, Bauer aus Schleswig-Holstein und Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Voß weiter: „Was nach Souveränität und Autonomie der Mitgliedsstaaten aussieht, kann die Hintertür für die Gentechnik-Konzerne weit öffnen. Zwar können die Mitgliedsstaaten zu zwei verschiedenen Zeitpunkten den Anbau verbieten - während des Zulassungsverfahrens und nach erteilter europaweiter Anbauzulassung. Beide Möglichkeiten sieht die AbL kritisch. Phase 1, weil hier den Konzernen ein unzulässiges und undemokratisches Vetorecht eingeräumt wird. Zwar kann ein Mitgliedsstaat gegenüber der Kommission einen Antrag auf ein Anbauverbot stellen, die Konzerne können dies aber ablehnen – einfach so - ohne Angabe von Gründen. Damit werden Konzernrechte über die Selbstbestimmungsrechte der Mitgliedsstaaten gestellt – das lehnt die AbL ab, schließlich sind die Konzerne nicht verpflichtet, dem Antrag der Mitgliedsstaaten zu folgen. Dieses Mitspracherecht von Konzernen in einen Gesetzestext aufzunehmen ist bislang einmalig und würde einen stillschweigenden Paradigmenwechsel einleiten. Die zweite Verbotsmöglichkeit ist nicht besser. Nur Mitgliedsstaaten, die in Phase 1 versucht haben, ein Verbot zu erreichen, dürfen nach erteilter Zulassung ein Verbot aussprechen - und dies auch nur bei „neuen und objektiven Gründen“. Auch der auf Gesundheit- und Umwelt ausgelegten Risikobewertung der industrienahen Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA darf nicht widersprochen werden. Diese Einschränkungen entsprechen nicht dem Willen von CDU/CSU und SPD, die sich letzte Woche dafür ausgesprochen haben, dass es jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich sein muss, Anbauverbote zu verhängen. Davon ist der aktuelle Vorschlag weit entfernt! Hinzu kommt, dass nach Einschätzung der AbL die Rechtssicherheit der Verbotsmöglichkeiten nicht gegeben ist. Eine rechtliche Überprüfung, ob die aufgeführten Verbotsgründe einer drohenden Klagewelle der Gentechnik-Konzerne Stand halten, bleibt die Bundesregierung bislang schuldig. Aus all diesen Gründen muss die Bundesregierung gegen den Vorschlag stimmen.“ Hintergrundinformationen: Annemarie Volling, Gentechnikexpertin, AbL, Tel. 04131-400720
11.06.2014
Von: Pressemitteilung