EU-Kommission als Türöffner für Gentechnikkonzerne

Vorsorge und Gentechnikfreiheit bedroht

Die EU-Kommission hat Ende April 2021 ihren Bericht „zum Status neuartiger genomischer Verfahren“ veröffentlicht. Darin konstatiert sie einerseits, dass auch neue Gentechnik (NGT) Gentechnik sind und dem EU-Gentechnikrecht unterliegen, und bestätigt damit die Auffassung des Europäischen Gerichtshofs. Das Schutzniveau für Mensch und Umwelt ist aufrechtzuerhalten. Andererseits gebe es Probleme bei der Umsetzung des Gentechnikrechts, v. a. fehlende Nachweisverfahren. Von bestimmten Anwendungen neuer Gentechniken gingen „keine neuen Gefahren“ gegenüber konventionellen Züchtungen oder alten Gentechniken aus. Für diese sei das Gesetz „nicht zweckmäßig“ und müsse angepasst werden. NGT-Produkte würden zur Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit des EU-Agrar- und Ernährungssystems beitragen. Ein geeigneter Mechanismus zur Bewertung ihres Nutzens solle die Risikobewertung „begleiten“. Damit öffnet die EU-Kommission den Weg für eine Deregulierung der neuen Gentechniken. Eine erste Folgenabschätzung entsprechender Maßnahmen soll bereits im September vorgelegt werden. Im Klartext heißt das, bestimmte neue Gentechnikanwendungen sollen aus der jetzigen Gentechnikregulierung ausgenommen oder anders bzw. weniger streng reguliert werden. Vorgeschlagen wird, dass nur noch solche GVO als Gentechnik zu regulieren seien, die fremde DNA (Transgene) enthalten. Faktisch wären damit über 90 Prozent der zu erwartenden neuen Gentechnikpflanzen von der Regulierung ausgenommen! Hier sollen die Anforderungen an die Risikobewertung, Zulassungsverfahren, Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung „angepasst“ werden. Das ist ein klarer Angriff auf das EU-Vorsorgeprinzip und die Gentechnikfreiheit Europas!

Wunschkonzert

Wie die NGT-Pflanzen zur Nachhaltigkeit beitragen sollen, lässt die Kommission offen. Bei der Darstellung der „Potentiale“ beruft sie sich auf eine Studie des Joint-Research-Centre (JRC) der EU. Dessen Bericht bezieht sich auf Unternehmensaussagen, klare Quellenangaben fehlen. Das JRC ordnet die NGT-Pflanzen bestimmten Phasen zu (von der Grundlagenforschung bis kurz vor der Vermarktung), ohne die Kriterien darzulegen. Laut JRC würden in den nächsten fünf Jahren 15 NGT-Pflanzen auf den Markt kommen. Hauptsächlich seien das NGTs mit Herbizidresistenz, aber auch solche, die Insektengifte in der Pflanze produzieren oder veränderte Inhaltsstoffe. Das alles konnten bereits die alten Gentechniken. Hier hat sich auch gezeigt, dass die „Wirksamkeit“ der Pestizid- und Insektenresistenz nicht lange vorhält und es in der Praxis schnell zu Resistenzbildungen von sogenannten Unkräutern oder Schädlingen kommt. Höherer Pestizideinsatz oder Aufgabe von Flächen aufgrund von Superunkräutern sind die Folgen für Farmer in Nord- und Südamerika. Andererseits haben Firmen die Markteinführung bereits angekündigter Gentechnikpflanzen wiederholt verschoben und Produkte ohne weitere Begründung komplett verschwinden lassen. Ob die vollmundigen Versprechen, mit CRISPR & Co schnell „klimaanpassungsfähige“ und widerstandsfähige NGT-Pflanzen zu erzeugen, einzuhalten sind, und ob diese dann auch auf dem Acker und in der Umwelt so funktionieren wie geplant, ist im Moment sehr spekulativ. Es gibt kein „Klimaanpassungs-Gen“ – das Zusammenspiel der Gene ist hochkomplex und Pflanzen haben sehr unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten auf die verschiedenen Klimabedingungen. Aktuell werden Funktionen einzelner Gene in der Grundlagenforschung erforscht, eine Entwicklung von NGT-Sorten ist noch nicht abzusehen. Dass NGT-Pflanzen „per se“ zu einer nachhaltigen Landwirtschaft beitragen könnten, ist also kein Fakt, sondern Versprechungen der Anwender*innen. Damit eine Deregulierung zu begründen, ist nicht akzeptabel. In keinem Fall kann es mit einem angeblichen „Nutzen“ von Produkten begründet werden, Risikoprüfungen oder das Vorsorgeprinzip abzuschwächen.

Risiken

Die Behauptung der Kommission, ein Großteil der NGT-Anwendungen hätten ein „ähnliches Risikoniveau“ wie konventionelle Züchtungen oder die alten Gentechniken, wird wissenschaftlich nicht belegt. Im Gegenteil: Kreuzung und Selektion haben völlig andere Ziele und Wirkmechanismen als Gentechnikverfahren, die auf der direkten Veränderung des Genoms beruhen. Die NGTs können sehr viel weitergehende Veränderungen im Erbgut hervorrufen, auch in besonders geschützten Regionen des Erbguts, die für bisherige Techniken nicht zugänglich waren. Zudem können mehrere Gene gleichzeitig und auf allen Genkopien einer Pflanze verändert werden. Kurz gesagt: Die Techniken sind neu, es gibt bislang keine systematischen Risikountersuchungen. Zu behaupten, sie seien sicher, ist wissenschaftlich unseriös und widerspricht dem Vorsorgeprinzip. Pauschal einzelne Anwendungen zukünftiger NGT-Pflanzen aus der Regulierung auszunehmen oder deren Prüfanforderungen herabzusenken, ist nicht gerechtfertigt. Stattdessen ist es wissenschaftlich geboten, alle neuen Gentechnikorganismen einer verpflichtenden und umfassenden Risikoprüfung und einem Zulassungsverfahren zu unterziehen.

Nachweisbarkeit

Hauptproblem bei der Umsetzung des Gentechnikrechts seien die fehlenden Nachweisverfahren, so die Kommission. Hier müssen zwei Ebenen unterschieden werden. Sofern die veränderte Sequenz bekannt ist, ist es möglich, mit Hilfe etablierter Testmethoden spezifische Nachweisverfahren zu entwickeln. Für den NGT-Raps von Cibus hat der Antragsteller ein Nachweisverfahren bei den kanadischen Behörden eingereicht und verschiedene Organisationen in Europa haben ein Cibus-Nachweisverfahren entwickelt. Die Folgerung der Kommission, Antragsteller*innen könnten die Zulassungsvoraussetzung der Entwicklung eines Nachweisverfahrens nicht stemmen, ist also hinfällig. Anders ist es (noch), wenn die veränderte Gensequenzen nicht bekannt sind. Routineuntersuchungen beispielsweise bei Importen suchen in einem Screening-Verfahren nach Elementen, die häufig bei mehreren Gentechnikeigenschaften vorkommen. Nach einer solchen „Voruntersuchung“ wird dann das spezifische Event ermittelt. Gentechnikpflanzen, die diese „allgemeinen“ Elemente nicht haben, fallen bei einem Screening durch, wie beispielsweise die GV-Petunie, die jahrelang unentdeckt blieb. Folglich ist dies ein generelles Problem, das nicht speziell für NGTs auftaucht. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten müssen endlich Forschungsvorhaben einleiten, um Nachweismethoden und Strategien zu entwickeln. Internationale und europäische Register sind auszubauen. In keinem Fall dürfen Vollzugsprobleme wie die Nachweisproblematik instrumentalisiert werden, um damit eine Deregulierung der NGT zu begründen.

Viel zu verteidigen

Die EU-Gentechnikgesetzgebung basiert auf dem im EU-Recht verankerten Vorsorgeprinzip und der Wahlfreiheit. Auch die neuen Gentechniken bergen Risiken, ihr Nutzen für die Landwirtschaft ist fragwürdig. Sie zu deregulieren, wie von der Kommission geplant, hieße, dass ein Großteil der NGT-Pflanzen unkontrolliert auf unsere Äcker, in unsere Futtermittel und auf unsere Teller kommen. NGT-Pflanzen verstärken das Patentproblem, behindern den Zugang zu genetischen Ressourcen und verhindern Innovationen. Es gilt, das Recht auf gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung und Wahlfreiheit zu sichern. Packen wir es gemeinsam an. Artikel als pdf_hier Link zum Kommissionsbericht: ec.europa.eu/food/system/files/2021-04/gmo_mod-bio_ngt_eu-study.pdf.

02.07.2021
Von: Artikel Bauernstimme, Annemarie Volling